14.07.2019, 14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.07.2019, 14:27 von Klartexter.)
Exklusiv-Interview mit Daniel Fiß:
Daniel Fiß ist Bundesvorstand der Identitären Bewegung Deutschland e.V.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung Deutschland (IB-D) als „rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, die sich „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ richte. Ein Interview mit IB-D Chef Daniel Fiß.
Das BVerfS behauptet in seiner Presseerklärung, die IBD ziele „letztlich“ darauf ab, „Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren“. Menschen „ohne gleiche ethnische Voraussetzungen“ könnten „aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein“. Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gelte in der IBD als kulturvernichtend, für die IBD existiere Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie, behauptet das BVerfS.
Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?
Würde der VS unsere offizielle Netzpräsenz lesen, wüsste er, dass diese Behauptungen nachweislich falsch sind. Die VS-Autoren müssen hier offenbar mit einer realitätsfernen Konstruktion arbeiten, um ihrer eigentlichen Begründung eine künstliche Stärke zu verleihen. Ethnokulturelle Identität ist die Grundlage, über die der Begriff „Volk“ überhaupt erst real, bewusst und definierbar wird. Wir sind als Deutsche und Europäer nicht einfach nur eine zufällig addierte Summe von Menschen, die an einem beliebigen Ort der Welt leben, sondern durch Merkmale wie gemeinsame Geschichte, Herkunft, Kultur, Überzeugungen, Religion, Sprache und Lebensart miteinander verbunden. Die VS-Argumentation zielt darauf, diese Merkmale und den Volksbegriff zu dekonstruieren bzw. zu leugnen.
Dies schließt jedoch Menschen anderer Herkunft nicht kategorisch aus. Im Gegenteil: Ein identitätsbewusstes Volk ist in der Lage, entsprechende Kapazitätsgrenzen für Einwanderung zu definieren, und weiß darum, dass die Assimilation von ethnischen Minderheiten nur vor dem Hintergrund der klaren demographischen Repräsentation der autochthonen Mehrheitsbevölkerung sowie einer starken Leitkultur funktionieren kann.
Haben Sie das Gespräch mit dem Verfassungsschutz gesucht?
Wir haben schon im Jahr 2016 eine Klage und eine kurze Informationskampagne zu der Verdachtsfalleinstufung initiiert, die auch ein Gesprächsangebot an den Verfassungsschutz umfasste. Nun muss man jedoch verstehen, dass sich die Behörde nicht als Tippgeber und Berater für jene sieht, die in ihr Beobachtungsfeld geraten. Der VS ist hier auch nicht an einer „diskreten Klärung“ interessiert, weil er als eine dem Innenministerium unterstellte Behörde ein Instrument der Herrschenden ist. Mit den offiziellen Verfassungsschutzberichten und Verkündungen soll eine deutliche Markierung von politisch unliebsamen Gruppen stattfinden. Dies ist in der gesamten Staatenwelt einmalig und auch unter Staatsrechtlern und Juristen höchst umstritten.
Wie werden Sie dagegen vorgehen?
Wie schon erwähnt, ist seit zwei Jahren vor den Verwaltungsgerichten in Köln und Berlin eine Klage anhängig, die sich auf die Verdachtsfalleinstufung bezieht. Unsere Argumentation und juristische Position gilt auch jetzt unverändert. Dementsprechend werden wir die Klage fortsetzen und in den kommenden Wochen unsere inhaltlichen Positionen verstärken und noch breiter kommunizieren.
Die Einstufung könnte eine selbsterfüllende Prophezeiung werden, wenn moderate Mitglieder abgeschreckt und Radikale angelockt werden. Wie schützen Sie sich davor?
Die Identitäre Bewegung Deutschland hat bereits eine chaotische Phase in ihrer Anfangszeit zwischen 2012 und 2014 durchgemacht, wo es enorm wichtig war, Okkupationsversuche von altrechten und extremistischen Gruppen abzuwehren. In dieser Phase wurde ein inhaltlich- theoretisches Fundament erarbeitet, welches die IB in einer klaren Ablehnung zu totalitären Weltanschauungen positioniert. Dies hat nach wie vor Gültigkeit und ist unser Abwehrsystem gegen Extremisten, die lediglich ihren ideologischen Fetisch ausleben wollen. Das klare Bekenntnis der IB zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und unser Prinzip disziplinierter Gewaltlosigkeit üben wenig Anziehungskraft auf Kriminelle und Verfassungsfeinde aus.
Zugleich darf der Verfassungsschutz jetzt V-Leute einschleusen. Wie prüfen Sie neue Mitglieder?
Jeder angehende Aktivist durchläuft vorab einige Gespräche mit der zuständigen Regionalleitung in den Bundesländern und hat zunächst eine gewisse Bewährungsphase. Man muss jedoch auch betonen, dass wir grundsätzlich nichts verheimlichen müssen. Der mögliche Eingriff des Verfassungsschutzes in die Privatsphäre von Einzelpersonen der IB bleibt dennoch ein Skandal und zeigt die völlig unverhältnismäßige Rechtsgüterabwägung. V-Männer-Operationen aus der Vergangenheit zeigen schließlich auch deutlich, dass diese zu einer Radikalisierung beitragen sollen, um unliebsame Gruppen in ein gesellschaftliches Abseits manövrieren zu können. Hier werden wir in Zukunft natürlich noch sensibler und achtsamer werden müssen, als wir es ohnehin schon sind.
Gesicht zeigen: Daniel Fiß spricht am 6.8.2018 bei PEGIDA
Die Identitäre Bewegung hat im Gegensatz zur Antifa bei ihren Aktionen immer Gesicht gezeigt, vor kurzem sind Mitglieder aus Schwaben gedoxxt worden. War diese Offenheit ein Fehler? Werden Sie diese Strategie ändern?
Nein, das wäre genau das, was der Verfassungsschutz und unsere politischen Gegenspieler möchten: isolierte patriotische Gruppen, die sich für ihre Meinung schämen und verstecken müssen. Eines unserer zentralen Ziele ist die Normalisierung des Patriotismus und die legitime Stellung von identitären Positionen in den politischen Debatten. Würden wir hier auf Offenheit verzichten, würde das unseren Zielen als IB zuwiderlaufen. Als Aktivisten ist es unsere Aufgabe, schon heute das vorzuleben, was wir uns für die Zukunft unseres Landes wünschen.
Medien versuchen eine Nähe der IB zur AfD zu suggerieren. Wie gut oder schlecht ist das Verhältnis zur AfD? Fühlen Sie sich manchmal im Stich gelassen?
IB, AfD, PEGIDA und auch alternative Medien operieren alle auf verschiedenen Handlungsfeldern, auch wenn es inhaltliche Schnittmengen gibt, die man nicht künstlich verleugnen muss. Der gemeinsame Nenner bleibt der Erhalt und die Selbstbestimmung des deutschen Volkes mit einer einzigartigen Identität und Geschichte in der Völker- und Kulturfamilie Europas. Wir als IB sind jedoch strukturell eigenständig. Zur AfD haben wir ein wohlwollendes Verhältnis, wenn auch gegenseitige Kritik durchaus legitim ist. Ich denke, die jüngste Entscheidung des Verfassungsschutzes war ebenso ein Signal an die AfD. Die Markierung der IB als politische „Outlaws“ soll natürlich auch andere Gruppen und Organisationen in eine Spirale von Radikalisierung, Distanzierung, Spaltung und Zersetzung hineinziehen. Die AfD sollte bedenken, dass die Unterstellungen, Falschbehauptungen und Fehleinschätzungen des VS in seinem „Prüffallgutachten“ dem ähnlich sind, was der IB vorgeworfen wird. Die IB ist nicht extremistischer als die AfD. Sie ist nur leichter anzugreifen und eben nicht durch ein Parteienprivileg geschützt. Dies sollten auch einige Funktionäre beachten, bevor sie einfach nur formal auf einen Unvereinbarkeitsbeschluss verweisen und denken, dass sie damit vor der Willkür von VS und Altparteien geschützt wären. Denn der Konflikt ist viel grundsätzlicher und tiefer als manche wahrhaben wollen. Es geht hier nicht um die Bekämpfung von Extremismus, sondern um die Kaltstellung des gesamten patriotischen und heimatbewussten Lagers in Deutschland.
Im Streit Berger–Lichtmesz wurde der IB vorgeworfen, homophob und judenfeindlich zu sein. Trifft dies zu?
Nein. Man kann die Chronologie dieser Auseinandersetzung auch gar nicht mehr vollends zurückverfolgen. Bekannt ist, dass David Berger ein paar wenige Personen aus dem erweiterten Umfeld der Identitären Bewegung sowie anonyme Twitterprofile als Beweis für eine von ihm unterstellte Gesamtausrichtung der IB anführt, was schon reichlich absurd ist. Ein klassisches „Guilt by Association“. Jetzt hat sich das Ganze leider zu einer völlig übertriebenen Obsession einzelner Akteure entwickelt. Es wäre müßig, jetzt noch einmal über alle Missverständnisse, Unterstellungen, Beleidigungen und Behauptungen dieser Diskussion aufzuklären. Vielleicht ist dies an anderer Stelle passender. Jedenfalls war die IB nie homophob oder judenfeindlich. Dafür gibt es auch in unserer Programmatik und in den Aussagen tatsächlicher Leitungspersonen keinen einzigen Beleg. Die falsche Zurechnung von Einzelpersonen zur IB ist eben noch kein Argument für eine pauschale Anklage, wie sie David Berger betreibt, uns in bester linker Manier als „Nazis“ bezeichnet und immer wieder subtil für Morddrohungen gegen seine Person verantwortlich macht. So etwas ist falsch und unredlich.
Am 20.7. findet in Halle die Jahresdemo der IB statt. Was erwarten Sie dort?
In Halle hat sich vor zwei Jahren ein Freiraum für junge patriotische Menschen inmitten des sozialwissenschaftlichen Campus einer Universität etabliert. Das Kultur- und Veranstaltungszentrum „Flamberg“ ist ein Ort der freien Rede und Austausches ohne die Grenzen der Political Correctness. Dies wollen wir am 20. Juli mit einer Demonstration und einem Sommerfest unterstreichen und damit auch Außenstehenden einen Einblick in die identitäre und aktivistische Lebenswelt bieten, sodass sich jeder ein eigenes Bild machen kann.
Pressemitteilung vom 11. Juli 2019:
Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „IDENTITÄRE BEWEGUNG DEUTSCHLAND“ (IBD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein
Im Juni 2016 hat das BfV die IBD zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Diese Entscheidung beruhte insbesondere auf dem rechtsextremistischen Hintergrund einiger Aktivistinnen und Aktivisten der IBD sowie deren Anti-Asyl-Agitation im Zusammenhang mit der Migrationsbewegung.
Die Beobachtung der IBD hat ergeben, dass das Verdachtsstadium überschritten ist. Sie wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung i. S. v. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 S. 1 c) BVerfSchG eingestuft.
Die Positionen der IBD sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die IBD zielt letztlich darauf ab, Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren. Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IBD als kulturvernichtend. Für die IBD existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus).
Dies zeigt sich u. a. in Aktionen und Kampagnen der IBD wie etwa „Der große Austausch“, „Keine No-Go-Areas“ oder „Stop Fatih – Gegen islamischen Universalismus – Für echte Vielfalt“.
Eine europaweite Vernetzung äußert sich durch gemeinsame Aktionen wie „Defend Europe“ oder die jährliche Sommeruniversität in Frankreich.
Zurzeit verfügt die IBD in Deutschland über etwa 600 Mitglieder.
Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:
„Der Bundesverfassungsschutz steht fremdenfeindlicher und demokratiefeindlicher Ideologie nicht tatenlos gegenüber. Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln. Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich in Frage, reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten und schüren gezielt Feindbilder. Es darf keine Toleranz für Extremisten geben.“
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2019/0...ew-daniel/
Meine persönliche Meinung dazu:" Ich bin das,was von der "Obrigkeit" gemeinhin "Homophob" genannt wird ! Homosexualität ist einfach nicht naturgewollt und somit abartig...fertisch ! Juden sind mir,wie die Anhänger aller anderen Religionen auch,scheißegal ! Solange sie andere mit ihrem Mist in Ruhe lassen ! Gewaltfreiheit befürworte ich nur so lange,wie auch die "Gegenseite" gegenüber der IB gewaltfrei bleibt ! "Jeder" hat das Recht sich zu verteidigen wenn er attackiert wird ! Auge um Auge...Zahn um Zahn ! Ansonsten stimme ich Daniel Fiß zu !
Gez. Mike
Daniel Fiß ist Bundesvorstand der Identitären Bewegung Deutschland e.V.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung Deutschland (IB-D) als „rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, die sich „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ richte. Ein Interview mit IB-D Chef Daniel Fiß.
Das BVerfS behauptet in seiner Presseerklärung, die IBD ziele „letztlich“ darauf ab, „Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren“. Menschen „ohne gleiche ethnische Voraussetzungen“ könnten „aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein“. Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gelte in der IBD als kulturvernichtend, für die IBD existiere Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie, behauptet das BVerfS.
Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?
Würde der VS unsere offizielle Netzpräsenz lesen, wüsste er, dass diese Behauptungen nachweislich falsch sind. Die VS-Autoren müssen hier offenbar mit einer realitätsfernen Konstruktion arbeiten, um ihrer eigentlichen Begründung eine künstliche Stärke zu verleihen. Ethnokulturelle Identität ist die Grundlage, über die der Begriff „Volk“ überhaupt erst real, bewusst und definierbar wird. Wir sind als Deutsche und Europäer nicht einfach nur eine zufällig addierte Summe von Menschen, die an einem beliebigen Ort der Welt leben, sondern durch Merkmale wie gemeinsame Geschichte, Herkunft, Kultur, Überzeugungen, Religion, Sprache und Lebensart miteinander verbunden. Die VS-Argumentation zielt darauf, diese Merkmale und den Volksbegriff zu dekonstruieren bzw. zu leugnen.
Dies schließt jedoch Menschen anderer Herkunft nicht kategorisch aus. Im Gegenteil: Ein identitätsbewusstes Volk ist in der Lage, entsprechende Kapazitätsgrenzen für Einwanderung zu definieren, und weiß darum, dass die Assimilation von ethnischen Minderheiten nur vor dem Hintergrund der klaren demographischen Repräsentation der autochthonen Mehrheitsbevölkerung sowie einer starken Leitkultur funktionieren kann.
Haben Sie das Gespräch mit dem Verfassungsschutz gesucht?
Wir haben schon im Jahr 2016 eine Klage und eine kurze Informationskampagne zu der Verdachtsfalleinstufung initiiert, die auch ein Gesprächsangebot an den Verfassungsschutz umfasste. Nun muss man jedoch verstehen, dass sich die Behörde nicht als Tippgeber und Berater für jene sieht, die in ihr Beobachtungsfeld geraten. Der VS ist hier auch nicht an einer „diskreten Klärung“ interessiert, weil er als eine dem Innenministerium unterstellte Behörde ein Instrument der Herrschenden ist. Mit den offiziellen Verfassungsschutzberichten und Verkündungen soll eine deutliche Markierung von politisch unliebsamen Gruppen stattfinden. Dies ist in der gesamten Staatenwelt einmalig und auch unter Staatsrechtlern und Juristen höchst umstritten.
Wie werden Sie dagegen vorgehen?
Wie schon erwähnt, ist seit zwei Jahren vor den Verwaltungsgerichten in Köln und Berlin eine Klage anhängig, die sich auf die Verdachtsfalleinstufung bezieht. Unsere Argumentation und juristische Position gilt auch jetzt unverändert. Dementsprechend werden wir die Klage fortsetzen und in den kommenden Wochen unsere inhaltlichen Positionen verstärken und noch breiter kommunizieren.
Die Einstufung könnte eine selbsterfüllende Prophezeiung werden, wenn moderate Mitglieder abgeschreckt und Radikale angelockt werden. Wie schützen Sie sich davor?
Die Identitäre Bewegung Deutschland hat bereits eine chaotische Phase in ihrer Anfangszeit zwischen 2012 und 2014 durchgemacht, wo es enorm wichtig war, Okkupationsversuche von altrechten und extremistischen Gruppen abzuwehren. In dieser Phase wurde ein inhaltlich- theoretisches Fundament erarbeitet, welches die IB in einer klaren Ablehnung zu totalitären Weltanschauungen positioniert. Dies hat nach wie vor Gültigkeit und ist unser Abwehrsystem gegen Extremisten, die lediglich ihren ideologischen Fetisch ausleben wollen. Das klare Bekenntnis der IB zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und unser Prinzip disziplinierter Gewaltlosigkeit üben wenig Anziehungskraft auf Kriminelle und Verfassungsfeinde aus.
Zugleich darf der Verfassungsschutz jetzt V-Leute einschleusen. Wie prüfen Sie neue Mitglieder?
Jeder angehende Aktivist durchläuft vorab einige Gespräche mit der zuständigen Regionalleitung in den Bundesländern und hat zunächst eine gewisse Bewährungsphase. Man muss jedoch auch betonen, dass wir grundsätzlich nichts verheimlichen müssen. Der mögliche Eingriff des Verfassungsschutzes in die Privatsphäre von Einzelpersonen der IB bleibt dennoch ein Skandal und zeigt die völlig unverhältnismäßige Rechtsgüterabwägung. V-Männer-Operationen aus der Vergangenheit zeigen schließlich auch deutlich, dass diese zu einer Radikalisierung beitragen sollen, um unliebsame Gruppen in ein gesellschaftliches Abseits manövrieren zu können. Hier werden wir in Zukunft natürlich noch sensibler und achtsamer werden müssen, als wir es ohnehin schon sind.
Gesicht zeigen: Daniel Fiß spricht am 6.8.2018 bei PEGIDA
Die Identitäre Bewegung hat im Gegensatz zur Antifa bei ihren Aktionen immer Gesicht gezeigt, vor kurzem sind Mitglieder aus Schwaben gedoxxt worden. War diese Offenheit ein Fehler? Werden Sie diese Strategie ändern?
Nein, das wäre genau das, was der Verfassungsschutz und unsere politischen Gegenspieler möchten: isolierte patriotische Gruppen, die sich für ihre Meinung schämen und verstecken müssen. Eines unserer zentralen Ziele ist die Normalisierung des Patriotismus und die legitime Stellung von identitären Positionen in den politischen Debatten. Würden wir hier auf Offenheit verzichten, würde das unseren Zielen als IB zuwiderlaufen. Als Aktivisten ist es unsere Aufgabe, schon heute das vorzuleben, was wir uns für die Zukunft unseres Landes wünschen.
Medien versuchen eine Nähe der IB zur AfD zu suggerieren. Wie gut oder schlecht ist das Verhältnis zur AfD? Fühlen Sie sich manchmal im Stich gelassen?
IB, AfD, PEGIDA und auch alternative Medien operieren alle auf verschiedenen Handlungsfeldern, auch wenn es inhaltliche Schnittmengen gibt, die man nicht künstlich verleugnen muss. Der gemeinsame Nenner bleibt der Erhalt und die Selbstbestimmung des deutschen Volkes mit einer einzigartigen Identität und Geschichte in der Völker- und Kulturfamilie Europas. Wir als IB sind jedoch strukturell eigenständig. Zur AfD haben wir ein wohlwollendes Verhältnis, wenn auch gegenseitige Kritik durchaus legitim ist. Ich denke, die jüngste Entscheidung des Verfassungsschutzes war ebenso ein Signal an die AfD. Die Markierung der IB als politische „Outlaws“ soll natürlich auch andere Gruppen und Organisationen in eine Spirale von Radikalisierung, Distanzierung, Spaltung und Zersetzung hineinziehen. Die AfD sollte bedenken, dass die Unterstellungen, Falschbehauptungen und Fehleinschätzungen des VS in seinem „Prüffallgutachten“ dem ähnlich sind, was der IB vorgeworfen wird. Die IB ist nicht extremistischer als die AfD. Sie ist nur leichter anzugreifen und eben nicht durch ein Parteienprivileg geschützt. Dies sollten auch einige Funktionäre beachten, bevor sie einfach nur formal auf einen Unvereinbarkeitsbeschluss verweisen und denken, dass sie damit vor der Willkür von VS und Altparteien geschützt wären. Denn der Konflikt ist viel grundsätzlicher und tiefer als manche wahrhaben wollen. Es geht hier nicht um die Bekämpfung von Extremismus, sondern um die Kaltstellung des gesamten patriotischen und heimatbewussten Lagers in Deutschland.
Im Streit Berger–Lichtmesz wurde der IB vorgeworfen, homophob und judenfeindlich zu sein. Trifft dies zu?
Nein. Man kann die Chronologie dieser Auseinandersetzung auch gar nicht mehr vollends zurückverfolgen. Bekannt ist, dass David Berger ein paar wenige Personen aus dem erweiterten Umfeld der Identitären Bewegung sowie anonyme Twitterprofile als Beweis für eine von ihm unterstellte Gesamtausrichtung der IB anführt, was schon reichlich absurd ist. Ein klassisches „Guilt by Association“. Jetzt hat sich das Ganze leider zu einer völlig übertriebenen Obsession einzelner Akteure entwickelt. Es wäre müßig, jetzt noch einmal über alle Missverständnisse, Unterstellungen, Beleidigungen und Behauptungen dieser Diskussion aufzuklären. Vielleicht ist dies an anderer Stelle passender. Jedenfalls war die IB nie homophob oder judenfeindlich. Dafür gibt es auch in unserer Programmatik und in den Aussagen tatsächlicher Leitungspersonen keinen einzigen Beleg. Die falsche Zurechnung von Einzelpersonen zur IB ist eben noch kein Argument für eine pauschale Anklage, wie sie David Berger betreibt, uns in bester linker Manier als „Nazis“ bezeichnet und immer wieder subtil für Morddrohungen gegen seine Person verantwortlich macht. So etwas ist falsch und unredlich.
Am 20.7. findet in Halle die Jahresdemo der IB statt. Was erwarten Sie dort?
In Halle hat sich vor zwei Jahren ein Freiraum für junge patriotische Menschen inmitten des sozialwissenschaftlichen Campus einer Universität etabliert. Das Kultur- und Veranstaltungszentrum „Flamberg“ ist ein Ort der freien Rede und Austausches ohne die Grenzen der Political Correctness. Dies wollen wir am 20. Juli mit einer Demonstration und einem Sommerfest unterstreichen und damit auch Außenstehenden einen Einblick in die identitäre und aktivistische Lebenswelt bieten, sodass sich jeder ein eigenes Bild machen kann.
Pressemitteilung vom 11. Juli 2019:
Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „IDENTITÄRE BEWEGUNG DEUTSCHLAND“ (IBD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein
Im Juni 2016 hat das BfV die IBD zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Diese Entscheidung beruhte insbesondere auf dem rechtsextremistischen Hintergrund einiger Aktivistinnen und Aktivisten der IBD sowie deren Anti-Asyl-Agitation im Zusammenhang mit der Migrationsbewegung.
Die Beobachtung der IBD hat ergeben, dass das Verdachtsstadium überschritten ist. Sie wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung i. S. v. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 S. 1 c) BVerfSchG eingestuft.
Die Positionen der IBD sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die IBD zielt letztlich darauf ab, Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren. Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IBD als kulturvernichtend. Für die IBD existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus).
Dies zeigt sich u. a. in Aktionen und Kampagnen der IBD wie etwa „Der große Austausch“, „Keine No-Go-Areas“ oder „Stop Fatih – Gegen islamischen Universalismus – Für echte Vielfalt“.
Eine europaweite Vernetzung äußert sich durch gemeinsame Aktionen wie „Defend Europe“ oder die jährliche Sommeruniversität in Frankreich.
Zurzeit verfügt die IBD in Deutschland über etwa 600 Mitglieder.
Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:
„Der Bundesverfassungsschutz steht fremdenfeindlicher und demokratiefeindlicher Ideologie nicht tatenlos gegenüber. Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln. Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich in Frage, reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten und schüren gezielt Feindbilder. Es darf keine Toleranz für Extremisten geben.“
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2019/0...ew-daniel/
Meine persönliche Meinung dazu:" Ich bin das,was von der "Obrigkeit" gemeinhin "Homophob" genannt wird ! Homosexualität ist einfach nicht naturgewollt und somit abartig...fertisch ! Juden sind mir,wie die Anhänger aller anderen Religionen auch,scheißegal ! Solange sie andere mit ihrem Mist in Ruhe lassen ! Gewaltfreiheit befürworte ich nur so lange,wie auch die "Gegenseite" gegenüber der IB gewaltfrei bleibt ! "Jeder" hat das Recht sich zu verteidigen wenn er attackiert wird ! Auge um Auge...Zahn um Zahn ! Ansonsten stimme ich Daniel Fiß zu !
Gez. Mike
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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