Lauterbach wollte Covid-19 in den „Pest-Paragraphen“ aufnehmen lassen und Corona auf eine Stufe mit Krankheiten wie Pest und Cholera stellen lassen. In der Folge hätten für Schüler nach einer Ansteckung Spezialregelungen gegolten. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien hatte Lauterbachs Pläne als „Katastrophe für Schülerinnen und Schüler“ genannt. Die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp, saget dazu: „Corona für Kinder immer noch zur todbringenden Krankheit zu erklären, zeigt, welchen Blick Karl Lauterbach auf Kinder hat. So ein Vorgehen hält gesunde Kinder massenweise von Kitas und Schulen fern.“ Auch Hamburg hatte erklärt, die „vorgesehene Neuregelung in Paragraph 34“ abzulehnen.
Bildungsministerin Prien sagte der Bild am Freitag: „Ich bin erleichtert und dankbar, dass es gelungen ist, mit einer gemeinsamen, massiven Intervention der Kultusminister und vieler Ministerpräsidenten diesen Irrweg zu stoppen. In der Endphase der Pandemie erstmals ein gesetzliches Betretungsverbot und eine Frei-Testpflicht nur für Kitas und Schulen selbst im Verdachtsfall einzuführen, entbehrt jeder Logik und Verhältnismäßigkeit. Es wäre erneut eine Regelung zulasten von Kindern und Jugendlichen und eine unvertretbare Belastung für die Familien mit Kindern gewesen.
Unabhängig von der gekippten Sonderregelung für Schüler gelten nach der Zustimmung durch den Bundesrat ab 1. Oktober 2022 bis mindestens 7. April 2023 folgende Regeln:
Bundesweit gilt:
Diese Zusatzregeln können die Bundesländer beschließen: Stufe 1
Diese Zusatzregeln können die Länder zur „Gefahrenabwehr“ beschließen: Stufe 2
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