Die Gesellschaft diskutiert weiterhin kontrovers über die "Corona-Aufarbeitung" und Einschätzung und Benennung von Tätern und Opfern einer restriktiven sowie nachweislich politisch forcierten Maßnahmenphase der Jahre 2020–2023. In einem Artikel der Welt wird über die rigide Verfolgung von Ärzten und Therapeuten berichtet, die ihren Patienten und Klienten nach bestem Wissen und Gewissen sogenannte "Atteste zur Maskenbefreiung" ausstellten (Bezahlschranke).
Die damit zuvor erfolgten juristischen Verfahrensaufnahmen samt Einschätzungen und Verurteilungen wegen unterstellter Straftaten steht auffällig konträr zur bis dato ausgebliebenen juristischen Aufarbeitung politischer Aktionen wie nachweislich getätigte Fehlinformationen, mutwilliger massiver Missbrauch von Steuergeldern und eine ausufernde sowie das Leben einschränkende Maßnahmenpolitik.
Im Welt-Artikel wird einleitend erklärt, dass die demnach für gewisse politische Kreise inakzeptable Ausstellung sogenannter Maskenatteste in der COVID-19-Pandemie für "Mediziner in Deutschland weitreichende juristische Konsequenzen" mit sich brachte. Die Welt-Redaktion hatte die "Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer" um Beantwortung eines Fragenkatalogs gebeten, bezogen auf "den Stand der Verfahren und Urteile nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches". Dieses Gesetz behandelt den Umgang mit dem "Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse". Die Beantwortung ergab:
"Die meisten Prozesse wurden in den Jahren 2022 und 2023 geführt. Doch bis heute sind noch Hunderte Verfahren anhängig. Allein in Sachsen wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 127 Ärzte rechtskräftig verurteilt. In Berlin wurden von Januar 2020 bis Oktober 2024 insgesamt 1.029 Verfahren gegen Mediziner geführt."
Bezugnehmend auf die erfolgten Urteilsprechungen heißt es weiter, dass die Berliner Gerichte dabei ein Großteil der Prozesse einstellten oder an andere Staatsanwaltschaften übergaben:
"In 17 Fällen kam es zu Urteilen, davon neun Geldstrafen und zwei Freiheitsstrafen auf Bewährung. Einen Freispruch gab es nur in einem Fall."
In Baden-Württemberg wurden bis 2023 "237 Mediziner zu Geldstrafen verurteilt, drei Ärzte erhielten Freiheitsstrafen auf Bewährung". Für ein Gesamtbild der politischen Vorgehensweise lieferten jedoch "die meisten Bundesländer keine konkreten Daten", so anscheinend auch Bayern, wo Ministerpräsident Markus Söder nachweislich als einer der härtesten und gnadenlosesten, dokumentierten Unterstützer der Bundespolitik in Erinnerung bleiben wird, samt Umsetzung zuarbeitender Behörden und Politiker, wie die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze. Es wird weiter zitiert:
"Niedersachsen zählte von 2020 bis 2024 insgesamt 240 'rechtskräftige Sanktionen', davon laut Generalstaatsanwaltschaft 'überwiegend Geldstrafen, vereinzelt auch Freiheitsstrafen'. In Hamburg wurden von 2020 bis 2024 Geldstrafen gegen 21 Ärzte verhängt. Schleswig-Holstein meldet aus den vergangenen zwei Jahren 13 Urteile gegen Mediziner."
Demgegenüber informierte die Zeitschrift Capital am 18. Oktober – weiterhin ohne auch nur dem Ansatz einer juristischen Aufarbeitung samt Anklage verantwortlicher Protagonisten:
"Gesundheitsministerium zahlt 73 Millionen Euro für Anwälte. In den Verfahren um den Einkauf von Coronamasken hat das Gesundheitsministerium ein halbes Dutzend führende Anwaltskanzleien mandatiert."
Trotz dieser für die Steuerzahler mehr als kostenintensiven Strategie des BMG sowohl unter der Ägide von Minister Jens Spahn (CDU) als auch seinem Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) gab es laut dem Artikel "für den Bund zuletzt teure Schlappen". Dazu heißt es weiter:
"Insgesamt geht es in den noch nicht abschließend entschiedenen Maskenverfahren um einen Streitwert von 2,3 Milliarden Euro – plus diverse Zusatzkosten wie Verzugszinsen, die der Bund wohl in vielen Fällen bezahlen müsste, wenn er die Prozesse verliert."
Im Welt-Artikel wird daran erinnert, dass die Bundesregierung im April 2020 das Maskentragen verpflichtend angeordnet hatte, und zwar mit teils unterschiedlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer an ihre Bürger. Ausnahmen waren nur bei Vorlage eines Attests möglich. Zu den Maskenattesten heißt es weiter:
"Als Voraussetzung galten 'gesundheitliche Beeinträchtigungen von einigem Gewicht', wie es etwa die Ärztekammer Hamburg formulierte. Als 'unrichtig' gilt ein Attest nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn es ohne vorherige Untersuchung ausgestellt wird."
Der diesbezüglich sehr oft angewandte juristisch monierte Vorwurf gegen Ärzte und Therapeuten barg jedoch inhaltliche Probleme:
"Doch wie genau diese Untersuchung auszusehen hatte und welche Krankheitsbilder die Befreiung von der Maskenpflicht nahelegen – darüber gibt es bis heute keine einheitlichen Vorgaben."
Auch welche Studien und Fachliteratur bei der Sachentscheidung angeklagter Mediziner genutzt wurden, gilt weiterhin als kontroverser Diskussionspunkt. Dazu heißt es:
"Wissenschaftlich umstritten ist auch der Nutzen der Masken. Zwar konnten die Masken individuell eine Ansteckung hinauszögern, epidemiologisch jedoch war ihr Nutzen fragwürdig. Zu diesem Schluss kam eine Analyse der Cochrane-Gesellschaft, die 78 Studien ausgewertet hatte. Auch der Krisenstab des Robert-Koch-Instituts (RKI) hatte mehrfach über FFP2-Masken diskutiert. Wie aus den durch ein Leak bekannt gewordenen 'RKI-Protokollen' hervorgeht, waren die Wissenschaftler bezüglich der politischen Entscheidung der Maskenpflicht überaus skeptisch. Diese Skepsis war der Öffentlichkeit während der Pandemie nicht bekannt."
Der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kommentiert nach Präsentation der Fallzahlen und Gerichtsbeschlüssen, dass "unter Gerechtigkeitsaspekten die Urteile inakzeptabel sind", um weiter zu erklären:
"Spätestens durch die 'RKI-Protokolle' wisse man, 'dass die Maskenpflicht weitgehend sinnlos war. Sie war also auch verfassungswidrig und hätte überhaupt nicht in Kraft gesetzt werden dürfen'. Boehme-Neßler hält eine Amnestie für angemessen: Ärzte, die die Atteste ausstellten, seien Bürgern zu Hilfe gekommen, 'die sich einer verfassungswidrigen Maßnahme erwehrten."
Der für seine regelmäßig wechselbaren Wahrnehmungen bekannte FDP-Politiker und Jurist Wolfgang Kubicki kommentierte:
"Selbst mit den besten Absichten ausgestellt, bleiben es vorsätzlich falsche Atteste. Es hat schon einen über Corona hinausgehenden Sinn, den Beweiswert solcher Atteste mit Gesetzen zu schützen."
Jakob Maske vom Berufsverband der Kinderärzte erklärte, dass eine Amnestie Verurteilter für ihn "ein verheerendes Signal" darstellen würde. Das Ausstellen eines falschen Attests sei "in keiner Weise akzeptabel". Im Artikel heißt es wörtlich:
"Ausgelöst haben maßgeblich Denunzianten die Ermittlungen gegen Ärzte. Während der Pandemie waren es hauptsächlich Schulleiter und Polizisten, die die Mediziner gemeldet hatten."
Der Hamburger Rechtsanwalt Sven Lausen, der Bruder des bekannten Datenanalysten Tom Lausen, der aktuell vier Mediziner vor Gericht vertritt, erklärte der Welt-Redaktion, dass "der Druck auf Ärzte während der Pandemie hoch war". Seine gegenwärtigen Klienten "hatten alle Hausdurchsuchungen, teilweise mehrfach" – eine zusätzliche Belastung, "die nicht alle verkraften" könnten. Lausen nennt das Beispiel:
"Ein angesehener Arzt aus Hessen hat sich gleich nach Eröffnung des Verfahrens das Leben genommen".
Mehr zum Thema – Bundesregierung: Bis auf Weiteres "keine zusätzliche Aufarbeitung der Corona-Pandemie
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