Das KVR hofft, die restlichen Verfahren vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist abzuwickeln. Im Falle der aufgehobenen Regeln werde, sofern das Bußgeld bereits bezahlt worden sei, dieses erstattet. Eine Einstellung der jetzt noch nicht erledigten Verfahren sei aber aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich.
Bisher liegen keine Informationen aus anderen Städten und Gemeinden vor. Die Vermutung liegt allerdings nahe, dass München kein Einzelfall ist, sondern dass alle betroffenen Teile der Verwaltung noch einen Aktenberg aus Corona-Zeiten vor sich herschieben und die großzügige Verteilung von Ordnungsstrafen nach wie vor die Leistungsfähigkeit in anderen Bereichen beeinträchtigt.
Die genaue Zahl der bundesweit geführten wie der noch offenen Verfahren ist nicht bekannt. Im Juli 2021 meldete das RND eine Gesamtzahl von 484.941. Würde man die Münchner Zahlen schlicht auf die Bevölkerung bundesweit hochrechnen, hätte es insgesamt 2,5 Millionen Bußgeldverfahren gegeben, in denen bei 1,2 Millionen nach wie vor kein Bescheid ergangen sei.
Nachdem angesichts der inzwischen vorliegenden, vielfältig den Maßnahmen widersprechenden Studien und der Verfahrensdauer bei mit diesen Fragen befassten Verwaltungsgerichten davon ausgegangen werden kann, dass sich noch viele dieser Bußgeldvorschriften nachträglich als rechtswidrig erweisen, dürfte diese Flut von Fällen nicht nur die Kommunalbehörden, sondern auch die Gerichtsbarkeit noch über Jahre beschäftigen.
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Quelle: https://meinungsfreiheit.rtde.life/gesellschaft/171905-lange-schatten-corona-regeln/
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