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Juristischer Teilerfolg: AstraZeneca-Opfer erzwingt Offenlegung von Daten des Impfstoffherstellers

Juristischer Teilerfolg: AstraZeneca-Opfer erzwingt Offenlegung von Daten des Impfstoffherstellers
9 Apr. 2024 - Der Fall gilt als erster Zivilprozess gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland und begann im Vorjahr. Das zuständige Gericht verpflichtete nun aktuell das Pharmaunternehmen AstraZeneca, Daten von dokumentierten Impfschäden zu Thrombosefällen offenzulegen.


Das 33-jährige Opfer einer Astrazeneca-Impfung am Tag der ersten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg, 03.06.23 - Quelle: www.globallookpress.com © Daniel Karmann

Das klagende Opfer erfuhr nach Erhalt einer Injektion mit dem AstraZeneca-Wirkstoff so schwerwiegende körperliche Nebenwirkungen, dass die Bayerin kurzzeitig ins Koma versetzt werden musste. Die 33-Jährige hatte sich im März 2021 impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Im Jahr 2023 wurde ihr Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verhandelt. Das Gericht hatte dann die Klage der Frau in erster Instanz abgewiesen, da es "weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte", so Medienberichte. Nach erfolgter Berufung seitens der Klägerin konnte nun vorerst ein juristischer Teilerfolg erstritten werden.

Laut Darlegungen von BR24 lauten die Forderungen seitens der Geschädigten an das Pharmaunternehmen "mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen", so der Artikel zitierend. Laut dem Merkur habe eine Sprecherin von AstraZeneca vor der Verhandlung mitgeteilt:

"Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben."

In zweiter Instanz konnte durch die Verteidiger jetzt insofern ein Erfolg erreicht werden, als AstraZeneca zur Auskunft verpflichtet wurde. In seinem Teilurteil stellte das Gericht fest, dass der Hersteller und Verursacher "Auskunft zum Krankheitsbild der entstandenen Darmvenenthrombose im Zeitraum zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 19. Februar 2024 geben müsse." Weiter heißt es:

"Es gehe hierbei um alle vorliegenden Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes. Eine Verbesserung der Beweissituation könne nicht ausgeschlossen werden, weswegen AstraZeneca nun Auskunft geben müsse. Grundsätzlich sei der Impfstoff geeignet, eine Darmvenenthrombose hervorzurufen, stellte das Gericht fest."

Demnach kam es in der ersten Verhandlung im Vorjahr bereits zu Auskünften seitens AstraZeneca, eines britisch-schwedischen Unternehmens. AstraZeneca benannte vor Gericht "sieben Verdachtsfälle im Zeitraum von Januar 2021 bis zum 10. März 2021". Eine Zahl, die der Impfstoffhersteller vor Gericht als "nicht besonders relevant" bezeichnete. Genannte Äußerungen bezeichnete der Rechtsanwalt der Klägerin daraufhin als "wenig glaubwürdig".

Ausgehend von dem jetzt ergangenen Urteil muss das Unternehmen nunmehr "umfassend zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes in Bezug auf Darmvenenthrombosen Stellung nehmen."

Das COVID-Produkt von AstraZeneca trägt den Namen Vaxzevria. Die Presseabteilung des Unternehmens ließ mitteilen:

"Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen."

Der Gerichtssprecher verwies laut Merkur-Artikel darauf, dass sich "die zu erteilenden Auskünfte nur auf die Erkrankung der Klägerin beziehen" würden. Die von AstraZeneca zur Verfügung gestellten Daten seien "zudem zunächst nur den Klageparteien zugänglich". 

Die Klagende hatte zudem juristisch wohl eingefordert, auch Auskünfte von AstraZeneca "zu allen Wechselwirkungen mit dem Impfstoff" einzuklagen. Dies lehnte der Senat jedoch bei der Urteilsfindung ab. Eine Revision gegen das Teilurteil ließ das Gericht nicht zu. Die Daten sind umgehend zur Verfügung zu stellen.

Der Anwalt der Frau sieht in dem Ergebnis nun die Chance, dass die neuen Daten hilfreich und von Relevanz für weitere bereits laufende und künftige Verfahren sein könnten. Ein Artikel der Webseite "in Franken.de" berichtete im Jahr 2023 zu den Abläufen der Ereignisse:

"Da die Klägerin in der IT-Abteilung der Diakonie arbeitete, konnte sie im Frühjahr 2021 priorisiert geimpft werden. Im Nachhinein nehme sie es so wahr, dass zumindest unterschwellig Druck ausgeübt worden sei, die Impfung auch wahrzunehmen, sagte die Frau. Mit dem Wissen von heute hätte sich nicht mit dem Corona-Impfstoff impfen lassen."

Der WDR berichtete im Dezember 2021 darüber, dass der "Vektorimpfstoff von AstraZeneca in Deutschland schon bei seiner Einführung als umstritten" galt. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfahl im Jahr 2021 "AstraZeneca-Impfungen zunächst nur für jüngere Menschen, weil es zu wenige Studiendaten für ältere gab", so der Artikel darlegend.

Die letzten AstraZeneca-Impfdosen, die in Deutschland an Arztpraxen ausgeliefert wurden, hatten das Verfallsdatum 30. November, so das Bundesgesundheitsministerium nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Dezember 2021.

Mehr zum Thema - Impfschäden aus dem Jahr 2021 verjähren bis Ende 2024



Quelle: https://test.rtde.life/inland/202070-juristischer-teilerfolg-astrazeneca-opfer-erzwingt/


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