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Corona-Aufarbeitung: Urteil Bundesverwaltungsgericht – "Harte Linie gegen Corona-Leugner"

Corona-Aufarbeitung: Urteil Bundesverwaltungsgericht – "Harte Linie gegen Corona-Leugner"
6 Dez. 2023 - Im Rahmen einer schleppenden Aufarbeitung der sogenannten Corona-Krise offenbart sich erneut in medial-politischer Zusammenarbeit der negativ wertende Blick auf Maßnahmenkritiker. Die Süddeutsche Zeitung berichtet von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. "Verschwörungsideologische Querdenker" gelten weiterhin als "Extremisten".


Corona-Maßnahmenkritiker demonstrieren in München, 21.05.22 - © IMAGO/Alexander Pohl

Von Bernhard Loyen



In der hiesigen Medienlandschaft findet man wenige bis gar keine Artikel zum Thema der juristischen Aufarbeitung von politischen Verantwortlichen, bezüglich der bewussten rigiden Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten der Bürger in den Jahren 2020 bis 2022, da entsprechende Verfahren in Deutschland schlicht nicht existieren. Des Weiteren findet man nur sehr bedingt Beiträge etablierter Medien zur kritischen Aufarbeitung getätigter Aussagen von Politikern und Persönlichkeiten aus der Medien- und Kulturszene, die in verletzender und verleumderischer Art maßnahmenkritische Bürger im genannten Zeitraum verbal diskreditierten.

Speziell die Süddeutsche Zeitung (SZ) glänzte durch regelmäßige Artikel der "Wissenschaftsjournalistin" Christina Berndt mit Verständnis und Unterstützung für die einfordernde Politik. Belohnt wurde sie dafür mit dem Titel "Wissenschaftsjournalistin des Jahres 2021". Ein SZ-Artikel vom 4. Dezember 2023 trägt nun den Titel: "Justiz: Harte Linie gegen Corona-Leugner". Der Autor des Artikels ist Ronen Steinke. Steinke fiel in den "Corona-Jahren" ebenfalls als maßnahmenunterstützender Journalist auf, der in seinen Artikel regelmäßig sogenannte "Corona-Leugner" attackierte. UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer erkannte diesbezüglicher Vorgänge am 27. Januar 2022 die Notwendigkeit, auf einen Artikel des Autors zu reagieren. Dieser trug den Titel: "Die fragwürdigen Methoden des Nils Melzer". Melzer möchte in dem offenen Brief festgestellt wissen:

"Obwohl die SZ-Redaktion auf die Mängel im ursprünglichen Artikel hingewiesen wurde, verweigerte sie ausdrücklich die Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder Replik."

Eine ausgewogene Diskussion und Wahrnehmung von Stimmungen und Schwingungen in der Gesellschaft wurde nachweislich von einem Großteil kooperierender medial-politischer "Partner" konsequent abgelehnt. Melzers Kritik an den Darstellungen des SZ-Autors lautet unter anderem:

"Genauso wenig werde ich aber zum 'Corona-Leugner', 'Putin-Freund' oder 'Verschwörungstheoretiker', nur weil ich das brutale Niederwerfen, Zusammenschlagen oder Zerfleischen von wehrlosen Demonstranten durch westliche Polizeibeamte und deren Diensthunde anprangere."

Melzer bewertete zu jener Zeit dokumentierte brutale Ereignisse auf sogenannten "Corona-Demonstrationen", auf denen sich kritische und unter den Maßnahmen leidende Bürger der großen Einheitsfront der Maßnahmenunterstützung im Land aufrichtig entgegenstellten. SZ-Autor Steinke, promovierter Völkerstrafrechtler, informiert die Leser nun über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. So heißt es im Artikel:

"Bei extremistischen Äußerungen von Staatsdienern dürfen Behörden schon seit vielen Jahren disziplinarische Maßnahmen ergreifen und sogar Personen aus dem Dienst entfernen. Nun ist dies erstmals auch bei Verbreitung von Corona-Verschwörungsideologien möglich."

Die bewusste Wortwahl gibt den roten Faden des Artikels vor. Steinke scheint sich zu freuen, dass die zitierte "Leitentscheidung" damit "Corona-Leugner unter bestimmten Umständen auf eine Stufe mit Rechtsextremen stellen" kann. Der SZ-Autor erklärt beruhigt:

"Und das bedeutet: Wer eine solche Gesinnung an den Tag legt, kann seine Position im Staatsdienst verlieren. Sei es als Lehrerin, als Polizistin oder auch als Soldat."

"Maßnahmenkritiker – Corona-Leugner – Gesinnungstäter", so lautet die juristische und journalistische Welt eines Ronen Steinke im Dezember des Jahres 2023. Das Urteil ist aus dem Juni 2023, "war aber zunächst unbeachtet geblieben und ist erst jetzt in der aktuellen Ausgabe der zweiwöchentlich erscheinenden Juristenzeitung eingehend besprochen worden", so Steinke darlegend. Der Fall beschäftigte sich mit einem "ehemaligen Hauptmann der Bundeswehr, der sich bereits im Ruhestand befand, aber weiterhin Bezüge erhielt". Was hatte dieser nun im Jahre 2020 verbrochen? Er verstieß gegen das neue juristische und politische Wortungetüm des Jahres 2021.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz schaffte im April 2021 für Staat und Bürger den neuen Phänomenbereich: "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Eine kritische Stimmung hatte sich im Land kontinuierlich aufgebaut, diese hieß es nun zu unterbinden, zu beenden. Kritische Menschen dabei zu stempeln und verunsicherten Bürgern als Störer und potenziell kriminelle Gesinnungsträger zu verkaufen. Was hatte der Hauptmann a.D. schlimmes von sich gegeben? Steinke zitiert aus dem Urteil folgende Wahrnehmung des Mannes aus dem April 2020:

"Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe. Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur."

Steinke meldet konform, dass das Bundesverwaltungsgericht, "konkret der 2. Wehrdienstsenat", nun entschieden hätte, dass "solche und ähnliche Kritik einen Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue darstellen würden. Der Staat dürfe den Ex-Offizier sanktionieren, indem er dessen Ruhegehalt kürzt". Die Juristenzeitung erläutert die erhebliche Tragweite des Urteils:

"Die inhaltlichen Ausführungen lassen sich nahtlos auf Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder übertragen." 

Kritische Bürger, die sich unter Klarnamen in den sozialen Medien zu Wort gemeldet haben, dürfen also erneut Sorgenfalten bilden. Die Zeit der individuellen Repression, der Verfolgung und behördlichen Maßregelung muss noch nicht beendet sein. Der ehemalige Bundeswehrmitarbeiter hatte sich übrigens zuvor vor dem "Truppendienstgericht Süd", erfolgreich auf seine Meinungsfreiheit berufen. Steinke anscheinend weiterhin irritiert in seinem Artikel: "Dort hatte der ehemalige Hauptmann teilweise behauptet, er habe im Internet satirisch überspitzt – und im Übrigen einen legitimen Beitrag zur Debatte um die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen geleistet".

Das Urteil zugunsten des Rentners wurde nun revidiert und korrigiert. Warum? Steinke zitiert:

"Der Ex-Offizier hatte die Corona-Politik der Bundesregierung wahlweise als "kommunistisch" wie auch "faschistisch" bezeichnet, hatte eine Fotomontage von Angela Merkel mit Hitlergruß geteilt (…) Er hatte 2020 über den Microsoft-Gründer Bill Gates und den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), einen gelernten Bankkaufmann, bei Facebook gepostet: "Die ganze Welt lässt sich von einem Software-Freak, der die Weltherrschaft übernehmen will, verarschen. Und wir in Deutschland lassen uns von einem Bankkaufmann unsere Menschenrechte nehmen. Sind wir denn alle bescheuert?" 

Es finden sich auch andere Zitate aus dem Urteil, die möchte Herr Steinke aber den SZ-Lesern vorenthalten, da sie nicht so richtig in das "Gesinnungsprofil" eines "Corona-Leugners" passen. Wort Zitat des Angeklagten aus dem Urteil:

"Wir leben in einer Großfamilie und sind jeden Tag, viele Stunden für unsere Enkel, Kinder und deren Familie da, obwohl es von unseren Diktatoren verboten wird. (…) Bei 8 Enkelkindern und 4 berufstätigen Kindern gehören wir wohl zu einem Selbstmordkommando. Denkt bitte einmal nach, wie unsere gewählten Volksvertreter uns verarschen wollen. Sie wollen uns entmachten, einsperren, jegliches Zusammenleben verbieten."

Ein Zitat vom 3. Mai 2020 lautet: "Mit Klarnamen Bild gepostet, das eine ältere Person zeigt, die von zwei Polizisten eskortiert wird, versehen mit der Überschrift 'ein Bild sagt mehr als tausend Worte! Senioren, die auf die Straße gehen, um für ihre Rechte einzustehen, werden wie Schwerverbrecher abgeführt". Genannte Zitate reichen aktuell aus, als justiziable Wahrnehmungen geahndet zu werden.

Der SZ-Autor schließt mit dem Satz: "Die Entscheidung, ihn dafür – zitierte Facebook-Beiträge – abzustrafen, ist rechtskräftig". Wer hat demgegenüber nichts zu befürchten? Die Politik unterstützenden Medienschaffenden. Die SZ titelte im Februar 2021:


Archiv: B.LoyenScreenshot: X/SZ

Diese Formulierungen und Forderungen waren legitim, auch die Behauptung einer "Tyrannei der Ungeimpften". Es wurde beleidigt, beschimpft, verbal bespuckt und psychisch wie physisch ausgegrenzt, wie in den dunkelsten Phasen vergangener Zeiten des Landes. Eine glaubwürdige Aufarbeitung schaut anders aus, die fortdauernde juristische Verfolgung von kritischen Bürgern bleibt skandalös, wie auch das einsame Leid aller Menschen, ausgehend der rigiden Willkürpolitik aus Berlin, ausgeführt von gehorsamen Erfüllungsgehilfen in den Städten, Gemeinden und Kommunen quer durch das Land.

Zur erneuten regelmäßigen Erinnerung und Mahnung: Dass der unantastbare Lauterbach weiterhin vollkommen unbekümmert und ungestört seinem Tagwerk nachgehen kann und darf, bleibt der medial-politische Skandal des Jahres 2023.

Mehr zum Thema - Lauterbach und BMG verweigern Aufklärung zu Bakterien-DNA in Impfstoffen

Quelle: https://test.rtde.life/meinung/188968-corona-aufarbeitung-bundesverwaltungsgericht-harte-linie/

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