20.01.2020, 12:45
Symbolfoto
Ein „Mann“ hat in Offenburg ein gerade einmal 10 Jahre altes Mädchen brutal vergewaltigt. Beim nunmehr stattgefundenen Gerichtsprozess ließ die Richterin Milde walten und den gewissenlosen Kinderschänder laufen.
von Roscoe Hollister
Ein unglaublicher Justizskandal erschüttert ganz Deutschland. In Offenburg ist ein 21 Jahre alter Triebtäter, der ein 10-jähriges Mädchen missbraucht hatte, nicht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Doch was war passiert?
Der zur Tatzeit 19 Jahre alte „Mann“ hatte sein späteres Opfer im Internet kennengelernt. Das 10-jährige Mädchen lockte der Triebtäter an die Kinzig bei Haslach, nahe Offenburg. Das Treffen war erst wenige Minuten alt und einige Sätze waren gesprochen, dann schritt der 19-Jährige auch schon zur Tat. Ohne groß zu zögern, nahm er sich, was er wollte. Das wehrlose Mädchen wurde noch an Ort und Stelle brutal vergewaltigt. Die Schülerin war körperlich deutlich unterlegen und hatte keine Chance, sich aus den Klauen des Vergewaltigers zu befreien.
Täter phantasiert vor Gericht
Beim nunmehr stattgefundenen Prozess vor dem Jugendschöffengericht in Offenburg ließ der Kinderschänder seiner Phantasie freien Lauf. Weil die Tat nicht zu leugnen war, behauptete er, das 10-jährige Mädchen hätte damit angefangen, ihn zu küssen. Die Frage des Staatsanwalts Steffen Ganninger, ob ihm nicht klar gewesen sei, dass es verboten sei, sich Minderjährigen sexuell zu nähern, beantwortete der Vergewaltiger mit: „Ich weiß es nicht.“
Doch das war längst nicht alles. Nur kurz nach dem abscheulichen Verbrechen fand die Polizei, von der Mutter des Mädchens eingeschaltet, auf dem Handy des jungen „Mannes“ sage und schreibe 113 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos. Damit dürfte wohl klar sein, dass es sich bei der grauenhaften Tat, welche bereits im Mai 2018 stattgefunden hatte, nicht um einen Zufall gehandelt haben kann. Die Aussage des Opfers bestätigte des Weiteren, dass der Angeklagte sie zunächst sogar nach Sex gefragt hatte, das Mädchen hatte aber entschieden abgelehnt.
Mädchen vergewaltigt und trotzdem auf freiem Fuß
Der größte Skandal ergab sich dann aus dem Urteil. Obwohl mehr als klar war, dass der gewissenlose Triebtäter nicht nur das 10-jährige Mädchen brutal vergewaltigt hatte, sondern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, ließ Richterin Marion Pabst Milde walten. Der aktuell 21 Jahre alte Kinderschänder muss nicht hinter Gitter. Richterin und Staatsanwalt waren sich einig darin, dem Angeklagten eine mangelnde Reife zu bescheinigen. Deshalb wurde das Jugendstrafrecht angewendet.
Gericht verhöhnt das Opfer
Außerdem herrsche Einstimmigkeit darüber, dass das Opfer angeblich keine psychischen Schäden davontragen werde. Deshalb einigte man sich auf einen üppigen Bonus für den grandenlosen Kinderschänder und ließ ihn mit einer lächerlichen Bewährungsstrafe von 9 Monten davonkommen. Zudem muss er 1.000 Euro zahlen. Der Verteidiger meinte sogar, eine erzieherische Maßnahme reiche aus, um diesen kleinen Fehltritt zu sühnen.
In BRD-typischer Täter-Opfer-Umkehr wurde der eiskalte Triebtäter plötzlich zum Opfer deklariert. Anders ist es nicht zu erklären, dass man ihn laufen ließ. Dass durch dieses verantwortungslose Urteil weiterem Kindesmissbrauch durch den Angeklagten Tür und Tor geöffnet ist, scheint am Jugendschöffengericht in Offenburg niemanden zu interessieren. Solange nur deutsche Mädchen die Opfer sind, ist das alles scheinbar halb so schlimm.
Quelle: https://www.anonymousnews.ru/2020/01/20/...aftstrafe/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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