Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren !
Verfasst von Mike am 06.03.2022
Diese "feinen Damen und Herren" wollen sich tatsächlich erdreisten, über unsere Körper zu entscheiden ! Man bedenke, dass diese Leute von "keinem" Bürger zu irgendetwas legitimiert wurden. Der Bürger kann nur eine "Partei" wählen. Diese Partei bestimmt nun die Abgeordneten, Minister etc. Auch wenn diese Leute in keinster Weise das Vertrauen der Bürger besitzen und obendrauf meist noch völlig inkompetent sind. Und diese "handvoll" Fuzzy´s will in unsere Grundrechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Selbstbestimmung und die "unantastbare Würde" eingreifen. Wehrt euch,Leute. Raus auf die Straße und zeigt diesen anmaßenden Möchtegern - Aristokraten, wer hier der Souverän ist !
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Gesundheit/Gesetzentwurf - 03.03.2022 (hib 89/2022)

Berlin: (hib/PK) Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen.

Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein.

Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden.

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