Eine wichtige Nachricht für Menschen mit Angehörigen oder Freunden in Pflegeheimen, im Krankenhaus oder auch im Gefängnis: Seit dem 23. Dezember gelten für Besucher Lockerungen in NRW. So ist ein Coronatest von offizieller Stelle nicht mehr nötig. In der Regel reicht ein negativer Selbsttest zuhause. Das regelt die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes, die am Freitag in Kraft getreten ist und bis Ende Januar gilt.
Nur in Zweifelsfällen oder bei offensichtlichen Krankheitssymptomen können Einrichtungen weiterhin einen Kontrolltest unter Aufsicht verlangen. An der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ändert sich hingegen nichts.
Zuvor galt, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden durften. Nun reicht eine mündliche Versicherung, dass selbst ein Test durchgeführt wurde. Der muss am Tag des Besuchs erfolgt sein, nicht früher. Beim Betreten der Einrichtung dürfen Besucher gefragt werden, ob sie aktuell negativ getestet sind. Das soll aber möglich unbürokratisch ablaufen: "Eine mündliche Versicherung ist ausreichend", heißt es in der Verordnung.