RKI ändert Corona-Risikoeinschätzung, damit wackelt die Begründung für die allgemeine Impfpflicht
Verfasst von Mike am 08.03.2022

Das Robert-Koch-Institut hat seine Risiko-Bewertung zum Coronavirus überarbeitet.

Dabei fällt ein entscheidendes Detail weg: dass man andere durch eine Impfung vor einer Covid-Infektion schützt.

Doch auf diesen Fremdschutz stützen sich die Befürworter der Impfpflicht. Die anstehende Bundestags-Diskussion zwischen Gegnern und Befürwortern hat das RKI dadurch ordentlich durcheinander gewirbelt.


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„Impfen statt schimpfen“ steht auf dem Plakat einer Teilnehmerin einer Kundgebung vor dem Klinikum in Merseburg.
picture alliance/Hendrik Schmidt

Wieder einmal hat das Robert-Koch-Institut (RKI) ohne Information der Öffentlichkeit seine Einschätzung zur Corona-Pandemie geändert. Zuletzt sorgte derart eigenmächtiges Handeln der Gesundheitsbehörde bei der Änderung des Genesenenstatus für mächtig Ärger. Dieses Mal gerät die geplante Impfpflicht durch eine RKI-Änderung ins Wackeln.

Denn vergangenen Montag änderte die Gesundheitsbehörde, die direkt dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterstellt ist, ihre Risikobewertung zu Covid-19. Seitdem ist auf der Internetseite des RKI nicht mehr zu lesen: „Damit die Infektionsdynamik zurückgeht, müssen so viele Übertragungen wie möglich vermieden werden. Hierfür sind sowohl Kontaktreduktion (…) sowie die Impfung erforderlich.“ Stattdessen bekennt das RKI, dass die Schutzwirkung der Impfung nach wenigen Monaten nachlässt. Jetzt rät das RKI auch Geimpften und Geboosterten, sich weiter an die AHA-Regeln zu halten und möglichst wenig Kontakte zu anderen Menschen zu haben. Von der Impfung als Übertragungsschutz ist nicht mehr die Rede.

Doch genau darauf stützen sich die Befürworter einer Impfpflicht. Im Bundestag wird am 17. März erneut diskutiert, ob eine Impfung gegen das Coronavirus verpflichtend für alle über 18 Jahren in Deutschland sein sollte. Die Unterstützer der allgemeinen Impfpflicht rund um die gesundheitspolitischen Sprecher Heike Baehrens (SPD) und Janosch Dahmen (Grüne) schreiben in ihrem Gesetzesentwurf, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen. Als Grund, warum sie eine Impfpflicht durchsetzen wollen, schreiben sie: „Ausreichend hohe Impfquoten minimierten die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung.“

Das Problem: Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt in seiner rechtlichen Beurteilung zur allgemeinen Impfpflicht: „Eine Impfpflicht, die allein dem Selbstschutz der Geimpften dienen würde, wäre mithin kein legitimes Ziel.“ Die Juristen sind der Meinung, dass die Impfpflicht einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt. Dieser sei nur dann verhältnismäßig, wenn ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegeben ist, zum Beispiel dadurch, dass „das Risiko einer Virusübertragung (durch die Impfung) stark vermindert“ werde.

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki warnte bereits Ende Januar, dass „der Fremdschutz durch eine Impfung kaum mehr gegeben ist“ und sprach sich deshalb gegen eine Pflicht aus. Ihm und seinen Anhänger spielt das RKI nun in die Hände, heißt es von Parlamentariern. Aus Kreisen der SPD- und Grünen-Fraktion heißt es auf Nachfrage von Business Insider, dass sie die Einführung der Impfpflicht auf andere Argumente gestützt werde. Die RKI-Bewertung bereite deshalb kein Kopfzerbrechen. Allerdings hätten die Zuschriften von Impfpflicht-Gegnern seitdem wieder zugenommen.

In der CDU/CSU-Fraktion hält man es für „bedenklich“, dass das Gesundheitsministerium wieder einmal weder die Fachpolitiker noch die Bürger über den RKI-Schritt informiert hat. Auch Unionspolitiker vermuten, dass die Neuigkeit eher den Impfpflichtgegnern hilft.

Quelle: https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/rki-aendert-corona-risikoeinschaetzung-damit-wackelt-die-begruendung-fuer-die-allgemeine-impfpflicht/