06.07.2026, 11:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.07.2026, 11:37 von Klartexter.)
Putsch gegen die Informationsfreiheit
By 5. Juli 2026
![[Bild: putsch-infofreiheit.jpg]](https://verkehrt.eu/adminpics/pi-saves/putsch-infofreiheit.jpg)
Die Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschneiden. Es soll nur noch für natürliche Personen gelten, die ein „berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben“.
Von RAINER K. KÄMPF | Demokratie, so sie denn existiert, lebt durch das Volk. Ein Volk, das sich idealerweise engagiert, gewillt und in der Lage ist, sich in demokratische Prozesse verantwortungsbewußt einzubringen. Die Voraussetzungen dafür sind Wissen, Erkenntnis und die unbedingte Freiheit, beides zu erlangen.
Um der Demokratie der alten Bundesrepublik Rechnung zu tragen, trat am 1. Januar 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Das gewährte jedem Bürger das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden. Auskünfte wurden erteilt an natürliche und juristische Personen, und ein Gebührendeckel von 500 Euro sorgte dafür, daß niemand Schindluder treiben konnte, um die Auskunftsersuchenden abzuschrecken.
Was für ein blödes Verfahren, dachten sich UnsereDemokraten™ und nutzten flugs die Lücke zwischen Fußball und Krankschreibung, , daß es einer Abschaffung gleichkäme. UnsereDemokratie™ verträgt sich halt nicht mit Freiheit und Transparenz. Der antagonistische Widerspruch UnsererDemokratie™ ist in sich selbst begründet, wie schon das besitzanzeigende Pronomen erkennen läßt.
Das Informationsfreiheitsgesetz in seiner jetzigen Form macht es allen Menschen, Organisationen und Medien möglich, Anfragen und Auskünfte nach Dokumenten zu stellen. Ein hochwirksames Instrument, um dem Staat auf die Finger zu schauen.
Unter dem fadenscheinigen Deckmantel des Schutzes der Mitarbeiter des Systems sollen künftig alle Namen geschwärzt werden. Auskunftsberechtigt sollen ausschließlich natürliche Personen sein, was es Medienunternehmen unmöglich machen würde, Auskünfte zu erhalten.
Der Antragsteller soll ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen und begründen.
Der Kostendeckel wird gesprengt, was die Bürokratie in die komfortable Lage versetzen soll, einen zähneknirschend gewährten Antrag k.o. auf die Bretter zu schicken. Falls der Antragsteller nicht schon zuvor daran scheiterte, dem Beamten unterwürfig und zufriedenstellend sein „berechtigtes Interesse“ am Herrschaftswissen klarzumachen.
Eine de facto Abschaffung der Informationsfreiheit bedeutete den Weg in die Diktatur des Herrschaftswissens. Staatliches Handeln würde quasi sakrosankt.
Einer Aussetzung von Grundrechten und dem Wegputschen des Grundgesetzes, wie unter der Corona-Diktatur erfolgreich praktiziert, würde Tür und Tor geöffnet. Der ausgeuferte Staat versetzte sich nachhaltig in eine Unantastbarkeit, in deren Obhut er sich heute schon wähnt.
Sorgen wir dafür, daß die Putschisten ihr blaues Wunder erleben mögen!
hat Kriminalistik, Rechtswissenschaft und BWL studiert. Er war tätig in einer Anwaltskanzlei, Geschäftsführer einer GmbH, freier Gutachter und Sachverständiger. Politisch aktiv ist Kämpf seit 1986. Als Kommissar in spezieller Stellung im Berliner Polizeipräsidium hatte er Kontakte zum damaligen „Neuen Forum“ in den Anfängen. Er verzichtete darauf, seinem Diensteid zu folgen und folgte lieber seinem Gewissen. Bis 2019 war er Referent einer AfD-Landtagsabgeordneten in Brandenburg. Aus gesundheitlichen Gründen beendete er diese Tätigkeit und befindet sich seither im unruhigen Ruhestand.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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