21.05.2025, 19:38
Parteiverbote und andere Unverschämtheiten
By 21. Mai 2025
![[Bild: afdverbot.jpg]](https://verkehrt.eu/adminpics/pi-saves/afdverbot.jpg)
Der Autor ist zuversichtlich hat noch ein gewisses Restvertrauen in den Rechtsstaat auf der Ebene des BVerfG, dass ein mögliches AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen wird.
Von CONNY AXEL MEIER | Es fällt dem Autor sehr schwer, eine halbwegs sachliche Analyse zum Damoklesschwert des drohenden AfD-Verbots zu verfassen, ohne in polemischer Weise die üblichen politmedialen Abgründe auszuleuchten. Statt wie üblich mithilfe beabsichtigter Ironie in zynischen Sarkasmus abzudriften, sollte bei einem solch ernsten Thema die Fassung gewahrt bleiben. Einen Versuch ist es allemal wert, über ein mögliches Parteiverbot unbeschwert zu schreiben, ohne dass der Autor sich gezielt dem Verdacht aussetzt, entweder unfreiwilliger Komiker oder „gesicherter Rechtsextremist“ im Sinne des „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) zu sein.
Verbot der SRP
Das erste erfolgreiche Parteiverbot in der jungen Bundesrepublik Deutschland betraf im Jahr 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP). Die SRP wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als „verfassungswidrig“ verboten. Sie galt als Nachfolgepartei der von den Allierten aufgelösten NSDAP, zudem dezidiert USA-feindlich und wurde während des Kalten Kriegs, der 1950 bis 1953 zum heißen Koreakrieg führte, von der Sowjetunion finanziell abhängig.
Dass viele ehemalige NSDAP-Mitglieder in der SRP und in anderen Kleinstparteien Unterschlupf fanden, war damals nichts besonderes, fanden doch auch in anderen Parteien, vor allem in der FDP/DVP und in den Unionsparteien, viele heimatlose Nationalsozialisten Aufnahme. Selbst in der zwangsvereinigten SED und in den Blockparteien der sogenannten „DDR“ tummelten sich viele „Ehemalige“, manch einer mit getürkter Biografie und unter falschem Namen. Parteineugründungen gab es nach der Bildung der „Nationalen Front“ in der „Zone“ nicht mehr.
KPD verboten, SED und DKP erlaubt
Das zweite und letzte mal, dass ein angestrebtes Parteienverbot erfolgreich vom BVerfG durchgezogen wurde, betraf die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD), nicht zu verwechseln mit der nationalkonservativen Nachkriegspartei „Konservative Partei Deutschlands“ (ebenfalls KPD). Diese, die stalinistisch-sozialistische KPD, wurde in der Bundesrepublik 1956, wie zuvor die SRP, ebenfalls wegen Kreml-Hörigkeit und Finanzierung aus dem „Osten“ verboten. Kommunistische Parteien zu verbieten, wäre heutzutage undenkbar.
Müßig zu erwähnen, dass das KPD-Verbot wenig nachhaltig war. Mit viel Geld aus SED-Kassen wurde 1968 der KPD-Nachfolger DKP gegründet und führte trotz großer hauptamtlicher Funktionärskaste nur ein Schattendasein im Promillebereich. Deren Zielgruppen, die Mao-Fans, die Alt-68er und die Ho Chí Minh-Fraktion, haben in der Folge stattdessen die grüne Landplage hervorgebracht und in die Parlamente gespült.
In der „DDR“ wurde die KPD mit der SPD zur SED zwangsvereinigt. Die nach der Wiedervereinigung nicht verbotene Mauermörderpartei SED, die sich heute die LINKE nennt, ist wieder in einigen Bundesländern an der Macht, darf mit Unterstützung des ökosozialistischen Parteienkartells (CDU: „Gysi ist einer von uns!“) fröhlich die „Abschaffung des Kapitalismus“ feiern und will das oder zu „nützlicher Arbeit“ (im Gulag?) einsetzen.
Jetzt dürfen die Ostalgiker sogar mitbestimmen, wer Richter im BVerfG wird und die Konkurrenz von der AfD verbieten soll. Dazu passt, dass Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die Bundestagsabgeordneten . Der Bundestag als Erziehungsheim für die Opposition? Wer muss da nicht an chinesische Umerziehungslager denken?
Demokratie unter ökosozialistischem Beschuss
In diesen stürmischen Zeiten, in denen laut 17. EU-Sanktionspaket zwei harmlose, friedliche deutsche Küchentisch-Blogger, , in der Lage sind, das größte EU-Land, Deutschland, und die gesamte Europäische Union gleich mit, ganz alleine so zu destabilisieren, dass ihr Fortbestand in Gefahr ist, liegen Betätigungsverbote und Parteiverbote wieder im Trend. Der Französin Marine Le Pen und dem Rumänen Calin Georgescu wurde das passive Wahlrecht gerichtlich gleich ganz untersagt, wiewohl sie in den Umfragen die beliebtesten Politiker ihrer jeweiligen Länder sind. Das ist erst der Anfang. Da passt es ins Konzept, die einzige deutsche nicht-ökosozialistische Oppositionspartei einfach verbieten zu lassen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat schon die Vorarbeiten erledigt und auftragsgemäß die entsprechende Einordnung zwecks Einschüchterung und Angstmache medial auf allen Kanälen verbreitet: Die AfD sei „erwiesen rechtsextremistisch“ und „erwiesen verfassungsfeindlich“. Das ist zwar unverschämt, soll aber erzieherisch wirken. Die Beweise für die „gesicherte Verfassungsfeindlichkeit“ sind so stichhaltig wie eine 1108-Blatt-Rolle Klopapier. Das macht den Verbots-Schreiern aber nichts aus. Allen voran der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther, der den Mauerfall 1989 allenfalls noch als Abiturient erlebt haben dürfte.
Hätte er mal im Geschichtsunterricht besser aufgepasst. Vielleicht erklärt ihm ja noch mal ein engagierter Nachhilfelehrer, was „Demokratie“ ist? Nicht „UnsereDemokratie“, sondern „Demokratie“! Ansonsten werden in der nächsten Eskalationsstufe zur Öko-Diktatur die freien und geheimen Wahlen wieder durch „Zettelfalten“ ersetzt. Erfahrene Ex-„DDR“-Bürger kennen das noch. Sie erinnern sich auch noch, wie Nachbarn, die sich dieser Farce durch Abwesenheit entziehen wollten, von den Volkspolizisten abgeholt wurden, um sie freundlicherweise zum Wahllokal zu eskortieren. Die Wahlbeteiligung lag so stabil bei 99 Prozent. Die Zustimmung zur Liste der „Nationalen Front“ auch. Davon träumen die Günthers und die mit ihnen verbündeten Gysis, Klingbeils und Merzens dieser Nation heute wieder.
Das gescheiterte NPD-Verbot
Gleich zwei mal wurde versucht, die nationaldemokratische Rechtsaußenpartei NPD gerichtlich verbieten zu lassen. Beide Versuche scheiterten kläglich vor dem BVerfG. Der erste Versuch wurde von der Regierung Schröder 2001 beantragt. In dem zum Verbotsantrag begründenden Gutachten des BfV waren soviele Zitate von V-Leuten enthalten, dass unklar war, was genau von V-Leuten der Verfassungsschutzämter und was noch von Nicht V-Leuten stammte. Das BfV weigerte sich erwartungsgemäß, die Namen der V-Leute zu nennen. 2003 wurde das Verfahren still und leise eingestellt. Die Begründung für die Einstellung war, dass zuerst die V-Leute aus den Führungsebenen der Partei entfernt werden müssten, um festzustellen, was dann noch an Substanz übrig bleibt, um ein Parteiverbot begründen zu können.
Das geschah dann 2012. Ein Jahr danach, im Jahr 2013, stellte diesmal der Bundesrat einen Verbotsantrag. 2015 eröffnete das BVerfG das Verfahren und forderte Beweise dafür, dass die V-Leute aus der Führungsebene der Partei abgezogen wurden. Das entspräche, bezogen auf die AfD, Bundesvorstand, Landesvorstände, Fraktionsvorstände im Bundestag und in den Landtagsfraktionen sowie die Kreis- und Bezirksvorstände. Diese V-Leute müssten aber nicht zwingend die Partei verlassen. Das Verbotsverfahren wurde dennoch mangels politischer Gestaltungsmacht der NPD eingestellt. Sie war einfach zu unbedeutend. Dies träfe im Fall der AfD nicht zu.
Wie geht es weiter?
Interessant wären also bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren, die Fälle derer, auf die eine der beiden folgenden Bedingungen zuträfe:
- diejenigen, die vermutlich „bereits abgezogen“ worden sind.
- diejenigen, die im Fundstellenverzeichnis des „Gutachtens“ nicht mit Zitaten aufgeführt sind.
Nun gibt es natürlich andere nachvollziehbare Gründe, warum der eine oder andere Abgeordnete oder Funktionär dort nicht auftaucht. Ein Fachpolitiker für Verkehr, Bau- oder Finanzwesen ist sicher nicht so im Zenit der Verfassungsschützer wie ein Innen-, Außen- oder Familienminister bzw. ein Menschenrechtsbeauftragter. Manch einer mag erst kurz in seiner Funktion oder schlicht und einfach nicht auf dem Radar der Geheimdienstler sein bzw. wurde aufgrund von Schlamperei und Unvermögen vergessen. Es ist weder der Sache dienlich noch opportun, hier zu spekulieren.
Der Autor ist zuversichtlich, glaubt zu 100 Prozent an die Verfassungstreue der Gesamtpartei AfD und der Mehrheit ihrer gewählten Vertreter und hat noch ein gewisses Restvertrauen in den Rechtsstaat auf der Ebene des BVerfG, dass ein mögliches AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen wird. Merz, Söder und Linnemann scheinen das zu ahnen und suchen schon mal Abstand zu den Forderungen der Verbotsfanatiker. Sie wollen am liebsten die innerparteiliche Diskussion darüber par ordre du mufti abwürgen, weil es ihnen doch irgendwie peinlich ist.
Falls die freiheitsfeindlichen Politdarsteller sich mit dem Verbot durchsetzen und das BVerfG willfährig dazu auch noch seinen Segen gäbe, dann kann erst recht nicht mehr von einem Rechtsstaat bzw. einer funktionierenden Demokratie die Rede sein, sondern nur noch von einer ökosozialistischen Bananenrepublik.
Etwas Gutes hat diese Verbotsdebatte nur für Deutschlands Konkurrenz auf den Weltmärkten: Der globale Süden fürchtet sich nicht mehr vor Deutschlands Wirtschaftsmacht. Er lacht stattdessen über die Deutschen und schaut ihren Politzwergen schadenfreudig dabei zu, wie sie das Land vorsätzlich ins Chaos der De-Industialisierung, in Gewaltkriminalität, in Verwahrlosung, in die Armut, in die Überschuldung, in die Islamisierung, in den Energie-Notstand und in die politische Bedeutungslosigkeit führen!
![[Bild: conny_meier.webp]](https://verkehrt.eu/adminpics/pi-saves/conny_meier.webp)
(geb. 1956) betätigt sich seit über 20 Jahren als Publizist, Menschenrechtsaktivist und Islamaufklärer. Seit 2004 war er Schriftführer im „Bundesverband der Bürgerbewegungen“ (BDB). 2006 gehörte er zu den ersten Mitgliedern von „Pax Europa“. 2008 war er maßgeblich beteiligt an der Fusion der beiden Vereine zur „Bürgerbewegung PAX EUROPA“ (BPE) und wurde bis 2016 deren erster hauptamtlicher Bundesgeschäftsführer. 2019 zog er mit seiner Ehefrau ins politische Exil nach Ungarn und schreibt von dort regelmäßig für PI-NEWS.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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