13.05.2025, 18:41
Höcke kontert AfD-Verbotsantrag mit Gutachten und warnt vor "massivem Angriff auf die Demokratie"
12 Mai 2025
Der sogenannte Verfassungsschutz stufte die gesamte AfD als "gesichert rechtsextrem" ein. Die Partei sieht sich als Opfer staatlicher Verfolgung und stellte am Montag ihr eigenes rechtliches Gutachten vor.
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Björn Höcke, Fraktions- und Landesvorsitzender der AfD Thüringen, und Jörg Urban, Fraktions- und Landesvorsitzender der AfD Sachsen, stellen im Haus der Bundespressekonferenz ein rechtliches Gutachten zum Thema Verfassungsschutzbeobachtung vor, Berlin, 12. Mai 2025. - Quelle: © Imago
Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke hat massive Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz und die politischen Institutionen in Thüringen erhoben – und sich zugleich als Opfer staatlicher Verfolgung dargestellt. Das berichtet die Welt am Montag. Grund für die Vorwürfe ist das jüngste Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die gesamte AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft hatte.
Nun gibt es massiven Gegenwind aus der Partei selbst: Einem am Montag vorgelegten Gutachten zufolge verbietet Artikel 55 der Thüringer Landesverfassung "alle die Mandatsausübung beeinträchtigenden Maßnahmen". Darunter verstehen die AfD und ihr Gutachter, der Staatsrechtler Michael Elicker, vor allem die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sowie dessen Einstufung der AfD als rechtsextremistisch.
Höcke sprach in Berlin in diesem Kontext von einem "massiven Angriff auf die Demokratie" und warnte zugleich, "aus Opposition kann Regierung werden". Die AfD werde derzeit dermaßen bekämpft, "dass es mittlerweile die Demokratie gefährdet", sagte er auf einer Pressekonferenz.
Weiter werden die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes und dessen umstrittener Präsident Stephan Kramer kritisiert. Höcke warf Kramer Amtsmissbrauch vor und kündigte an, dass ein Untersuchungsausschuss gegen ihn eingerichtet werde. Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes sei zudem nicht gesetzeskonform, sondern "verfassungswidrig besetzt". Deswegen seien rechtliche Schritte gegen das parlamentarische Kontrollgremium geplant. Höcke forderte, alle Zuarbeiten der Landesämter für Verfassungsschutz aus dem aktuellen Gutachten zu entfernen und die "Schnüffelarbeit des Verfassungsschutzes sofort einzustellen".
Der Thüringer AfD-Landeschef verwies ausdrücklich auf zwei aus seiner Sicht verfassungsrechtliche Besonderheiten in Thüringen und Sachsen: Beide Länder hätten in ihren Landesverfassungen einen "besonderen Oppositionsschutz" sowie einen "sehr ausgeprägten Abgeordnetenschutz" verankert. Diese Regelungen sollen eine freie und unbeeinflusste Mandatsausübung gewährleisten. Höcke argumentierte, der Schutz vor staatlicher Verfolgung – die sogenannte Indemnitätsregelung – umfasse auch Aktivitäten außerhalb des Parlaments. Insofern stelle die Beobachtung durch den Verfassungsschutz möglicherweise eine Rechtsbeugung dar.
Mit Blick auf seine persönliche Situation verlangte Höcke die Einstellung aller Verfahren gegen ihn. Elfmal sei seine parlamentarische Immunität aufgehoben worden, was er für unrechtmäßig halte. Höcke kündigte zudem an, die beteiligten Richter müssten daraufhin überprüft werden, ob sie sich einer politischen Verfolgung schuldig gemacht hätten. Er unterstellte der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in diesem Zusammenhang ein möglicherweise rechtsbeugendes Verhalten. Sowohl Kramer wie auch Faeser fielen in der Vergangenheit durch fast schon wahnhafte Schnellschüsse im angeblichen "Kampf gegen rechts" auf.
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AfD Brandenburg wehrt sich gegen "gesichert rechtsextrem" mit Abmahnung
12 Mai 2025
Auch die AfD Brandenburg, die das dortige SPD-geführte Innenministerium in der vergangenen Woche zu "gesichert rechtsextrem" erklärte, setzt sich gegen diese Einstufung rechtlich zur Wehr. Schließlich stehen Bürgermeisterwahlen an.
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René Springer nach den Landtagswahlen in Brandenburg, 23.09.2024 - Quelle: © Bernd von Jutrczenka
Das ist eine neue Variante: Der Landesverband Brandenburg der AfD hat dem Innenministerium des Landes durch einen Anwalt eine Abmahnung zukommen lassen, weil dieses am 7. Mai erklärte, die AfD sei auch in Brandenburg "gesichert rechtsextrem". Diese Erklärung erfolgte am selben Tag, als Innenministerin Katrin Lange ihren Verfassungsschutzchef Jörg Müller entließ. Angeblich hatte dieser schon Ende vergangenen Jahres diesen Schritt vornehmen wollen. Der RBB hat die neue Bewertung durch Lange in der vergangenen Woche so : "Politisch ist im Fall der AfD fraglich, ob die Einstufung durch den Verfassungsschutz der Partei womöglich sogar in die Karten gespielt hat."
Auf Bundesebene hat die AfD gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextrem", die auf einem nicht veröffentlichten Gutachten beruht, einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Köln gestellt; bis zur Entscheidung wird diese Bewertung vorerst nicht verwendet.
Die Brandenburger AfD griff dagegen zu einem zivilrechtlichen Mittel, der Abmahnung. "Das Vorgehen des Innenministeriums", so der Landesvorsitzende René Springer, "ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es lässt jede sachliche Begründung vermissen, ignoriert Urteile deutscher Gerichte und diffamiert eine demokratisch gewählte Oppositionspartei – und das ausgerechnet in einem Jahr, in dem im ganzen Land Bürgermeisterwahlen stattfinden."
Bis zum 19. Mai soll das brandenburgische Innenministerium nun bekannt geben, dass, so nach Presseberichten das Anschreiben des Anwalts, "die Aussagen zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch rechtswidrig waren".
Den Charakter der AfD Brandenburg, heißt es weiter in dem Schreiben, prägten keine "verfassungswidrigen Äußerungen und Verhaltensweisen". Außerdem gebe es keine Anzeichen für eine "aktiv kämpferische Haltung". Letzteres wurde vom Bundesverfassungsgericht als eine der Voraussetzungen für ein Parteienverbot genannt.
Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern haben Kandidaten der AfD am Sonntag bei drei von vier Landratswahlen die Stichwahl erreicht. In Vorpommern-Greifswald liegt der bisherige Amtsinhaber von der CDU nur 1,4 Prozent vor der AfD-Kandidatin. Die AfD liegt in den neuesten zu Landtagswahlen sowohl in Brandenburg als auch in Mecklenburg-Vorpommern mit 29 Prozent an erster Stelle.
"Diese Einstufung hat keine rechtliche Grundlage", so René Springer, "ist politisch motiviert und ein eklatanter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates."
Das brandenburgische Innenministerium hat den Eingang der Abmahnung bestätigt.
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Und zum Schluß noch etwas Satire:
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"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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