10.01.2026, 19:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2026, 19:25 von Klartexter.)
Es droht nicht 1933, sondern 1945
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Veröffentlicht am 10. Januar 2026 von
Es gibt zahlreiche Warnungen vor 1933 zum zweiten. Wahrscheinlicher ist seit dem Interview des Lanz mit MP Günther eher die Wiederholung von 1945. Nämlich die Einführung der sozialistischen Demokratie.
Nach dem Willen der Partei kam der sozialistischen Presse eine „Erziehungsfunktion“ zu. Partei und Staat greifen daher lenkend ein: Das Presseamt beim DDR-Ministerpräsidenten erteilt Lizenzen, regelt die Papierzuteilungen und erteilt die Zulassungen für die Journalisten. Ihm war auch die einzige Nachrichtenagentur Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst unterstellt. Richtlinien, wie in der Presse berichtet werden soll, gab die Abteilung für Agitation und Propaganda des Zentralkomitees aus.
Das alles will das ekelhafte stalinistische U-Boot wieder einführen. Ich hatte 1989/90, als ich den Westen kennenlernte, manchmal ein mulmiges Gefühl. Aber daß es so schlimm werden würde habe ich verdrängt. Bärbel Bohley :
„Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen.
Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“
Quelle:
Pressezensur nach EU-Diktat: Bundesregierung will "politische Werbung" in Medien überwachen
10 Jan. 2026
Die Bundesregierung will auf EU-Anordnung Inhalte in Medien strenger prüfen. Wenn diese vermeintliche "politische Werbung" ungenügend kennzeichnen, könnten Aufsichtsbehörden sogar ohne Gerichtsbeschluss Redaktionsräume durchsuchen und Arbeitsmittel beschlagnahmen.
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Symbolbild - © Urheberrechtlich geschützt
Von Alexandra Nollok
Propagandalügen zu verbreiten, gehört zum Alltagsgeschäft deutscher Politiker. Dass selbst Bundeskanzler Friedrich Merz die Bevölkerung in Dauerschleife desinformiert, fiel mittlerweile sogar dem und der auf. Nicht minder eifrig an Schulen, um Minderjährige für ihre künftigen Kriege zu rekrutieren. Konsequenzen müssen diese staatstragenden Propagandisten nicht fürchten. Doch wehe dem, der Ansichten verbreitet, die denen der Regierung widersprechen.
Unter dem Label "Desinformation" und dem Deckmantel des "Demokratieschutzes" gehen die Europäische Union und der deutsche Staat immer repressiver gegen "Dissidenten" vor. Sie hebeln damit, wie bei den EU-Sanktionen gegen eigene Bürger, inzwischen sogar Grundrechte aus. Nun steht ein weiterer Angriff auf die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit kurz bevor: Medien, die "politische Werbung" ungenügend kennzeichnen, müssen demnach nicht nur mit Sanktionen, sondern auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen – dies sogar ohne Gerichtsbeschluss. Was "politische Werbung" ist, bestimmt natürlich der "Zensurmeister".
Behörden sollen Medien überwachen und sanktionieren
Der Angriff auf die Pressefreiheit verbirgt sich hinter einem kurz vor Weihnachten vom Kabinett beschlossenen für ein "Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz". Das klingt eher harmlos: Es soll regeln, wie in Deutschland eine "über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung" umsetzen wird, die ist. Zuerst berichtete (hinter Bezahlschranke) darüber.
Angeblich diene der Gesetzentwurf – es war nicht anders zu erwarten – "dem Schutz der Bürger vor Desinformation und politischer Beeinflussung" und folglich "dem Schutz der Demokratie". Die Novelle hat es aber in sich: Die "Koordinierungsstelle für digitale Dienste der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" soll demnach Medien überwachen (lassen), um vermeintlich ungenügend gekennzeichnete "politische Werbung" zu entdecken – und dies dann strikt zu sanktionieren.
Durchsuchung ohne Gerichtsbeschluss
Die Bundesnetzagentur soll dafür mit Landesaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, heißt es, und überdies Befugnisse zu schwerwiegenden Eingriffen erhalten, die kaum mit der im deutschen Grundgesetz verankerten Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit vereinbar sein dürften.
Demnach sollen diese "Aufsichtsbehörden" nicht nur Sanktionen vorbei am Strafrecht gegen vermeintliche "Dissidenten" verhängen können. Sie sollen sogar Redaktionsräume von Medien durchsuchen und Material beschlagnahmen dürfen, sobald sie einen Verdacht auf einen Verstoß erheben. Dafür müssen sie nicht einmal ein Gericht anrufen, um einen Beschluss zu erwirken. Wörtlich heißt es unter Paragraf 6:
"Personen, die mit der Durchführung von Nachprüfungen beauftragt werden, dürfen alle Räumlichkeiten, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen zu Zwecken ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit nutzen, während der üblichen Geschäftszeiten betreten (...)"
Zwar wird im Gesetzestext zunächst schwadroniert, dass die Behörden dafür eine Anordnung des Amtsgerichts einholen sollen. Ein paar Sätze später wird das aber relativiert:
"Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen."
Beschlagnahmen auf bloßen Verdacht
Schließlich geht der Gesetzentwurf unter Paragraf 7 noch weiter:
"Die Koordinierungsstelle (…) kann Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein könnten, beschlagnahmen."
Auch dafür bräuchte die Behörde keine richterliche Genehmigung. Sie müsste demnach nur dann das Amtsgericht innerhalb von drei Tagen nach der "Maßnahme" anrufen, wenn "weder der Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen anwesend waren." Schließlich könnten Betroffene selbst Widerspruch erheben und eine gerichtliche Entscheidung beantragen, so die Begründung.
Die Bundesnetzagentur dürfte also nach diesem Gesetz bei bloßem Verdacht auf unzureichend gekennzeichnete "politische Werbung" irgendwelche Angestellten irgendwelcher "Aufsichtsbehörden" losschicken, um Redaktionsräume zu durchsuchen, Computer und alle möglichen relevanten Arbeitsmittel zu beschlagnahmen – all dies im Rahmen einer EU-Verordnung völlig an Recht und Gesetz vorbei.
Grund- und Strafrechte ausgehebelt
Damit erlaubt der Gesetzentwurf ganz eindeutig Praktiken, die nicht nur mit des Grundgesetzes kollidieren, welcher die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit regelt. Der Entwurf verstößt auch gegen die deutsche Strafprozessordnung. Die sieht nämlich für Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Gegenständen ausdrücklich einen Richtervorbehalt vor, was bedeutet, dass solche Maßnahmen zwingend von einem Gericht werden müssen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Was als politische Werbung gelten soll, ist in dem Gesetzentwurf nicht mal konkret geregelt. Das eröffnet den sogenannten Aufsichtsbehörden einen weiten Spielraum, unliebsame politische Meinungsartikel aller Art als solche zu klassifizieren. Dafür genügte es dann wohl, eine positive Bezugnahme auf die eine oder andere Partei oder schlicht auf eine politische Gesinnung darin zu erkennen. Für Medien und Publizisten wird so das Risiko, ins Visier der "Aufsicht" zu geraten, kaum kalkulierbar.
Gesetz für Selbstzensur
Und darum geht es wohl: Aus Angst vor Risiken sollen Journalisten von sich aus auf politische Bewertungen verzichten, die der Staatsgewalt nicht passen könnten. Wer also beispielsweise die notorischen Lügen von Kanzler Merz weiterverbreitet oder die wildesten Verschwörungsmärchen über Russland oder China öffentlichkeitswirksam strickt, wird weiterhin nichts zu befürchten haben. Wer hingegen über eine bevorstehende Palästina-Demo oder ein Marx-Seminar informiert, könnte vielleicht Besuch bekommen.
Man kann mit Fug und Recht von einem Gesetz zur Selbstzensur sprechen, das zwar keine "politische Werbung" direkt verbietet, aber Journalisten einen Maulkorb der Angst vor Repressionen verpasst. Hand in Hand hebeln EU und Bundesregierung so schleichend die bürgerlichen Rechte aus. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt auf ihrem längst begonnenen Weg in Richtung Diktatur. Die viel beklagte "Cancel Culture" hat die Schwelle medialer Hetzkampagnen längst überschritten und existenzbedrohende Züge angenommen.
Ein Machtapparat, der zu derart autokratischen Methoden greifen muss, um seine Bevölkerung politisch unter Kontrolle und auf Linie zu halten, zeigt damit vor allem eines: Er fürchtet sich, die Deutungshoheit zu verlieren. Denn er weiß, dass seine Propaganda in Zeiten zunehmender imperialistischer Verwerfungen immer unglaubwürdiger für jene wird, die unter seiner Knute leiden. Sicher ist: Wenn eine "bürgerliche Demokratie" zu derart repressiven Gewaltmitteln greift, ist die Lage für die Bürger fortgeschritten ernst.
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Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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