12.04.2023, 18:56
„Staatsfeindliche Hetze“ – die Wiedergeburt der DDR-Justiz
12. April 2023
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will ein Gesetz gegen digitale Gewalt, das wie zu DDR-Zeiten „staatsfeindliche Hetze“, heute üblicherweise „Hass und Hetze“ genannt, unter Strafe stellt.
Von CONNY AXEL MEIER | Haben Sie schon mal irgendwo „Sawsan Chebli ist doof“ getweetet, auf eine Hauswand gekritzelt oder bei Facebook gepostet? Das sollten Sie lieber nicht machen. Chebli (SPD) verbringt, eigenen Aussagen zufolge, einen großen Teil ihrer Arbeitszeit damit, das Internet zu durchforsten und jeden anzuzeigen, der irgendwo sowas oder ähnliches schreibt.
Danach passiert meist nichts Großartiges. Ab und zu ist ein geneigter Richter bereit, einem der „Sawsan Chebli ist doof“-Texter eine Geldstrafe zu verpassen, falls er ermittelt werden kann. Es gibt allerdings mehrere Politiker, die so dünnhäutig auf Unfug reagieren. Stellvertretend genannt sei hier der SPD-Politiker Helge Lindh, der Cheblis Leidenschaft für Strafanzeigen zu teilen scheint.
Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Idee. Ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ soll laut FAZ her, das , heute üblicherweise „Hass und Hetze“ genannt, wieder unter Strafe stellt. So wie in der „guten, alten DDR“. Da durfte man auch nicht „Honecker ist doof“ an Hauswände kritzeln. Wer erwischt wurde, landete günstigstensfalls im Stasi-Gefängnis Normannenstraße.
Accountsperren als Strafe für „staatsfeindliche Hetze“ war damals noch nicht vorgesehen. Im Zeitalter von Facebook und Twitter, von Instagram, Telegram und tik-tok ist allerdings vieles anders. Andere Zeten – andere Maßnahmen, dachte sich Buschmann, angefeuert von der Chebli/Lindh-Fraktion und will alle Accounts, die linke Politiker beschimpfen, gleich per Gesetz abschalten lassen. Beschimpfungen von AfD-Politikern, Pegida, Maßnahmenkritikern und Islamaufklärern werden aber selbstverständlich weiterhin straffrei bleiben. Schließlich sind das die Bösen, die die Regierung bekämpfen.
Nun sind Sperrungen und Accountlöschungen nichts Neues. Aber gegen solche Maßnahmen der Betreiber kann der Rechtsweg beschritten werden. Oftmals mit Erfolg. Anders nun in Zukunft. Da wird Zensur nicht mehr an Bertelsmann oder Correctiv ausgelagert, sondern der Linksstaat übernimmt das selbst mittels seiner Gerichte.
Bei „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ kann per Gerichtsbeschluss der betreffende Account gesperrt werden. Die FAZ schreibt: „Ein Accountinhaber soll demnach von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Außerdem soll ein Profil «nur für einen angemessenen Zeitraum» gesperrt werden können.“
Was mit all den nicht zu ermittelnden Fake-Accounts, den Kommentaren, die mittels VPN-Server (z.b. Torpark) abgesetzt werden oder was mit Mehrfach-Accounts bei demselben Anbieter passiert, ist noch offen. Wer also so unvorsichtig ist, irgend etwas, das entfernt als „Staatsfeindliche Hetze“ einzuorten ist, nachvollziehbar an die Öffentlichkeit zu bringen, der sollte nicht sagen, er hätte es vorher nicht gewusst.
Das Buschmann-Gesetz sieht außerdem vor, dass „die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität der Person erfahren wollen, die ein Hassposting verfasst hat.“ Somit kann jeder X-beliebige, der von sich behauptet, Opfer von „Hasspostings“ geworden zu sein, über die Behörden erfahren, wer was wann und wo geschrieben hat.
Das passt zu den anderen geplanten Maßnahmen, dem neuen Geldwäsche-Gesetz, der Zwangsverschrottung von Öl- und Gasheizungen und dem Verbot von Verbrenner-Motoren in Autos. Schöne neue Welt.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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