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Warum aus den allermeisten Asylsuchenden deutsche Staatsbürger werden !
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© picture alliance/ arifoto UG/ Mi Wer in Deutschland einmal Asyl gewährt bekommen hat, dem wird der Schutztitel selten wieder entzogen Quelle: picture alliance/ arifoto UG/ Mi

Eigentlich basiert das deutsche Asylrecht auf dem Grundsatz, dass Schutzberechtigte in der Regel wieder in ihre Länder zurückkehren sollen, sobald der jeweilige Fluchtgrund weggefallen ist. Deswegen gehört der Satz, dass Asyl (auf Zeit) und Einwanderung (dauerhaft) nicht vermischt werden sollen, zum festen Bestand in Bundestagsreden zur Migrationspolitik. Folglich erhalten die anerkannten Asylbewerber nur befristete Schutztitel – bis ihr Fluchtgrund entfällt.

Nach der Anerkennung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel drei Jahre Zeit, den Fortbestand des Fluchtgrundes – Verfolgung oder Bürgerkrieg – zu prüfen und gegebenenfalls den Schutztitel wieder zu entziehen. Geschieht dies nicht, können Flüchtlinge schon drei bis fünf Jahre nach der Anerkennung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.

Wegen dieser Gesetzeslage sind diese sogenannten Rücknahme- beziehungsweise Widerrufsprüfungen migrationspolitisch von größter Bedeutung. Zugespitzt gesagt entscheidet sich mit ihnen, ob aus den Hunderttausenden Flüchtlingen der Jahre um 2015 herum Einwanderer werden und in wenigen Jahren dann auch oft deutsche Staatsbürger.

Alles deutet auf Letzteres hin: Nachdem im Jahr 2018 nur 1,2 Prozent aller überprüften Schutzberechtigten der Titel entzogen worden war, gab das BAMF in dieser Woche bekannt, dass die Quote im vergangenen Jahr auf geringem Niveau deutlich gestiegen sei: 3,3 Prozent (5610) aller 170.000 Überprüfungen endeten demnach mit einem Widerruf oder einer Rücknahme. „Diese vergleichsweise geringe Quote zeigt, dass die ursprünglichen Zuerkennungen von Asyl und Flüchtlingsschutz überwiegend zu Recht erfolgten“, bilanzierte BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer.

„Wir sind eine politische Behörde“

Allerdings gibt es auch Stimmen in seinem Bundesamt, die Zweifel an der Aussagekraft der Überprüfungen wecken. So sagt eine mit Widerrufsprüfungen befasste BAMF-Entscheiderin WELT, dass nicht nur die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes über die Sicherheitslage in der Herkunftsregion ausschlaggebend seien, „sondern etwa auch, ob wir eine Community, die teilweise gut integriert ist, durch viele Widerrufe in Panik versetzen wollen“. Das BAMF entscheide nicht völlig unabhängig. „Wir sind eine politische Behörde.“

Ein anderer Beamter des Bundesamtes kritisiert die Gründlichkeit der Überprüfungen: Für die einzelnen Entscheider sei es der einfachste Weg, „fünfe gerade“ sein zu lassen; denn jede Erledigung bedeute ein „Strichlein“ auf der Liste der in der jeweiligen Außenstelle geprüften Verfahren. Auch die Außenstellenleiter hätten kein Interesse, mit zu geringen Erledigungszahlen aufzufallen – die eine Konsequenz intensiver Prüfungen wären. Laut Einschätzung des Beamten will „die Amtsleitung gegenüber dem Bundesinnenministerium und der Politik gern zeigen“, dass das BAMF den gesetzlichen Prüfauftrag zügig abarbeite.

Besonders seltsam ist, dass auch bei den Irakern 2019 nur selten der Schutztitel widerrufen wurde – nämlich nur in rund sechs Prozent der Fälle. 2015 waren noch 89 Prozent aller hier ankommenden Iraker als schutzberechtigt anerkannt worden – fast alle als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, also wegen politischer Verfolgung. 2019 wurden aber nur noch 35 Prozent als asylberechtigt anerkannt. Das heißt: Heute werden fast alle damals anerkannten Iraker immer noch vom BAMF als schutzberechtigt eingestuft – obwohl das Amt heute ankommende Iraker mehrheitlich nicht als verfolgt oder bedroht beurteilt.

Im BAMF wird argumentiert, dass Schutzquoten separat von Widerrufsprüfverfahren betrachtet werden müssten. Schließlich gehe es bei Asylentscheidungen nur um eine hinreichend konkrete Verfolgungsprognose. Demgegenüber müsse für einen Widerruf eine erhebliche und dauerhafte Sachlagenänderung festgestellt werden. Allerdings wurden in früheren Jahren – bevor seit 2009 die Zuwanderung über das Asylsystem stark zunahm – viel häufiger bereits vergebene Schutztitel wieder entzogen.

Von 2000 bis 2009 war das fast 69.000 Mal der Fall, von 2010 bis heute nicht einmal 14.000 Mal. Dabei gab es damals viel weniger Flüchtlinge und damit auch Widerrufsprüfungen. Beispielsweise gab es 2005 fast 11.200 Verfahren; davon endeten mehr als 10.500 mit einem Widerruf, eine Quote von 95 Prozent. Mehr als 7000 Widerrufe betrafen damals allein Iraker.

Laut BAMF müssen bis 2021 noch 480.000 Verfahren geprüft werden. Die Bundesregierung hatte mit Blick auf die hohen Fallzahlen dafür eine Sonderregelung eingeführt und die eigentlich nur drei Jahre währende Frist für die Prüfung der positiven Asylentscheidungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 verlängert. So war beschlossen worden, dass die Asylentscheidungen des Jahres 2015 erst bis Ende 2019 überprüft werden mussten. Die von 2016 müssen bis Ende dieses Jahres, die von 2017 erst bis Ende 2021 überprüft werden.

Der Fall Franco A. und die Folgen

Die Zweifel an der Gründlichkeit der Asylverfahren auf dem Höhepunkt der Migrationskrise nahmen zu, nachdem im Jahr 2016 der Fall Franco A. hohe Wellen geschlagen hatte. Damals kam heraus, dass der Bundeswehrsoldat den überlasteten BAMF-Angestellten ohne Arabischkenntnisse weismachen konnte, ein vom syrischen Bürgerkrieg vertriebener Bauernsohn aus der Nähe von Aleppo zu sein. Er war wenigstens persönlich angehört worden; in wohl rund 200.000 weiteren Asylverfahren verzichtete das BAMF vollständig auf eine persönliche Anhörung. Im November 2014 war ein beschleunigtes Verfahren für Syrer, später auch für Eritreer und religiöse Minderheiten aus dem Irak eingeführt worden.

Diese Schutzsuchenden legten ihre Fluchtgründe nur in einem Fragebogen dar, falls die überlasteten Beamten keine Zweifel an ihrer Identität oder der Schutzbedürftigkeit hatten. Befragungen durch BAMF-Mitarbeiter gab es nur noch im Ausnahmefall. Allein zwischen Januar und Ende August 2016 gab es mehr als 100.000 Asylentscheidungen zu Syrern im rein schriftlichen Verfahren. Im Januar 2016 lag der Anteil der Menschen aus dem Bürgerkriegsland, die über das Ausfüllen eines Fragebogens – ohne Anhörung – Schutz erhielten, bei 96 Prozent.

Die BAMF-Entscheider meldeten also recht selten Zweifel an. Dennoch wird auch für diese Syrer, Iraker und Eritreer, die damals im Fragebogenverfahren anerkannt worden waren, auch heute in den Prüfungen nur selten ein Grund für einen Entzug des Schutztitels festgestellt. Dazu gibt es regelmäßig Anfragen der Linksfraktion.

In die geringe Widerrufsquote im Jahr 2019 sind übrigens sogar schon die Fälle eingerechnet, in denen der Titel wegen schweren Fehlverhaltens entzogen worden war. Ein hier als Flüchtling anerkannter Ausländer kann seinen Schutztitel nämlich aus drei Gründen in den Überprüfungen verlieren:

Erstens, wenn der Auslöser für die Flucht weggefallen ist; also die Gefechte in der Herkunftsregion beendet sind oder keine Verfolgung mehr droht.

Zweitens, wenn das BAMF herausfindet, dass der Schutztitel fälschlicherweise vergeben wurde. Das ist der Fall, wenn sich etwa nachträglich herausstellt, dass ein anerkannter Bewerber gar nicht aus dem von ihm angegebenen Bürgerkriegsgebiet stammt oder dass er fälschlicherweise angab, zu einer verfolgten Minderheit zu gehören.

Drittens kann der Schutztitel schließlich auch wegen Straftaten oder anderer Verstöße, darunter unerlaubte Heimataufenthalte, entzogen werden.

Nach Lage der Dinge – sehr geringe Widerrufsquoten bei gleichzeitigen Rechtsansprüchen auf Daueraufenthalt schon nach in der Regel drei bis fünf Jahren nach Anerkennung – wird also nicht eintreffen, was Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2016 versprach. Damals sagte sie, dass Flüchtlinge nur „zeitweiligen Schutz“ erhielten. Man müsse „den Menschen aber auch sagen, das ist ein temporärer Aufenthaltsstatus. Und wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist, wenn der IS im Irak besiegt ist, dass ihr mit dem Wissen, das ihr bei uns erworben habt, wieder in eure Heimat zurückgeht.“

Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/po...gW?ocid=sf
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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