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VS offiziell als „verfassungsfeindlich“ eingestuft.
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Was taugt dieser politische Geheimdienst noch?



Liebe Förderer, Unterstützer und Freunde,

jetzt hat es ihn selbst erwischt – der Verfassungsschutz (VS) ist offiziell eine „verfassungsfeindliche Bestrebung“: Der Inlandsgeheimdienst wird von den Regierenden in Bund und Ländern für die eigenen Zwecke missbraucht, das wurde in den letzten Jahren überdeutlich.

In unserem aktuellen Blogbeitrag informieren wir über die Einstufung des Verfassungsschutzes und liefern eine Fülle an erschreckenden Fakten.

[Bild: IMG_3463.png]
Alle Fakten zur Verfassungsfeindlichkeit des Inlandsgeheimdienstes.



Der VS arbeitet dilettantisch und verliert massiv an Ansehen

In Ostdeutschland werden die auf Linie gebrachten Inlandsgeheimdienste in Bund und Ländern nur noch von einer Minderheit ernstgenommen und auch deutschlandweit bröckelt das Ansehen der Behörden, die nachweislich nicht mehr zum Schutz des Grundgesetzes arbeiten, sondern zum Schutz der Mandate der Regierungsparteien.

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Immer mehr Menschen machen von ihrem Recht Gebrauch und erfragen, welche Daten die zweifelhaften Dienste über sie gespeichert haben. Die Antworten sind teilweise unglaublich. So wurde Betroffenen etwa unterstellt, Mitglieder in Organisationen zu sein, denen sie nachweislich nie angehörten, oder bei Veranstaltungen gewesen zu sein, an denen sie nachweislich nie teilgenommen haben.

Wenn man bedenkt, welche Folgen diese falschen Informationen für bestimmte Berufsgruppen haben bzw. welche tiefgreifenden rechtlichen Konsequenzen (z.B. Entzug des „Waffenscheins“ uvm.) diese mit sich bringen, dann ist es erschreckend, wie dilettantisch die Dienste vorgehen.

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Hier haben wir für Sie zusammengestellt, wie Sie erfahren, was der VS über Sie gespeichert hat.



Verfassungsschutz und AfD

Seit dem gezielten politischen Umbau der Inlandsgeheimdienste aufgrund der massiven Bürgerproteste im Zuge der „Flüchtlingskrise“ zeigen die VS-Behörden in Bund und Ländern, dass sie nicht davor zurückschrecken, direkt in die Politik einzugreifen. Ihr Ziel sind dabei auch Personen, Gruppen und Parteien, die sich unbestreitbar im demokratischen Meinungsspektrum des Grundgesetzes befinden. Besonders deutlich wird diese aktive geheimdienstliche Einflussnahme am Bespiel der AfD.

Verwendet man aber, wie in der jetzigen Ausarbeitung nachgewiesen, die gleichen Kriterien, die der Verfassungsschutz bei der Bewertung der AfD anwendet, dann ist der Verfassungsschutz nach eigenen Maßstäben ganz klar verfassungsfeindlich.

Wenn Ihnen bei der nächsten Diskussion jemand mit der angeblichen „Verfassungsfeindlichkeit“ von verfolgten Oppositionellen kommt, dann verweisen Sie bitte auf unsere Ausarbeitung und die gesammelten Fakten.

Jeder Demokrat in diesem Land weiß: Das Urteil des Verfassungsschutzes ist inhaltlich fraglich, fachlich wertlos, politisch gesteuert!

Ihr,

Philip Stein


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Quelle: EINPROZENT per Rundmail
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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