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München: Bystron siegt auf ganzer Linie im „Hitlergruß-Verfahren“
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[Bild: afd_bystron-696x388.jpg]
Als letzte Instanz entschied nun das Landgericht München I, was jeder normale Mensch zuvor schon gesehen hatte: Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron winkte am 5. März bei einer Kundgebung in München lediglich in die Menge, die Geste hatte nichts mit einem Hitlergruß zu tun.

Blamage total für die Staatsanwaltschaft München I und die Gruppenleiterin Diplich – diese sind mit ihrem Versuch, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron einen Hitlergruß anzuhängen (PI-NEWS berichtete), kläglich gescheitert. Als letzte Instanz entschied nun das Landgericht München I, was jeder normale Mensch zuvor schon gesehen hatte: Bystron winkte lediglich in die Menge, die Geste hatte nichts mit einem Hitlergruß zu tun.

Das Landgericht bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts München, das die Staatsanwaltschaft bereits in erster abgewatscht hatte, indem es ihren Antrag auf Strafverfolgung Bystrons mangels Substanz gar nicht erst befasst hatte. Die Staatsanwaltschaft München I wollte oder musste jedoch an der Beschädigung des Abgeordneten weiterarbeiten und legte Beschwerde ein. Mit dem Entscheid des Landgerichts ist sie nun mit ihrem Anliegen endgültig gescheitert.

„Das Landgericht hat mit seinem Urteil lediglich das völlig Offensichtliche bestätigt – es gab nie einen Hitlergruß von mir. Das war jedem unvoreingenommenen Betrachter von Anfang an klar“, stellte Petr Bystron in einer Pressemitteilung fest.

Bystron will jetzt Staatsanwaltschaft verklagen

Die Staatsanwaltschaft München I erlitt bereits zum wiederholten Mal eine herbe Niederlage bei dem Versuch, Bystron wegen des §86 des StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) anzuklagen. Im Jahr 2017 beanstandete es einen Facebook-Post von Bystron, in dem er die Methoden der Antifa mit der SA gleichsetzte. Damals ließ sie bei dem AfD-Politiker sogar eine Hausdurchsuchung durchführen, die in Anwesenheit seiner Frau und seiner zwei kleinen Kinder im Morgengrauen durchgeführt wurde. Diese wurde anschließend gerichtlich für illegal erklärt, gefunden wurde ohnehin lediglich eine Festplatte mit Kinderfilmen des „Kleinen Maulwurfs“.

Offenbar reicht es jetzt Bystron mit den Übergriffen gegen ihn und seine Familie. Für ihn müsse nun die Frage beantwortet werden, warum die Staatsanwaltschaft wiederholt so viel Mühe in von vornherein unhaltbare Verfahren investiert habe. „Beim geringsten Hinweis auf Amtsmissbrauch werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und eventuell auch weitere rechtliche Schritte gegen die Behörden einleiten“, so Bystron.

Ebenfalls bleibe zu klären, warum wegen eines vermeidlichen HItlergrußes nur gegen AfD-Politiker Ermittlungsverfahren eröffnet werden, obwohl eine ganze Reihe von Politikern anderer Parteien in gleicher Pose gefilmt und fotografiert wurden. In Baden-Württemberg wird sogar in zwei Verfahren gegen den früheren AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Heinrich Fiechtner wegen eines angeblichen Hitlergrußes ermittelt. Dies ist besonders pikant, denn Fiechtner hat von Geburt an keinen rechten Arm, mit dem er salutieren könnte. Diese Ungleichbehandlung stelle die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Staatsanwaltschaft in Frage.

Quelle: https://www.pi-news.net/2022/09/muenchen...verfahren/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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