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Dr. Krah: „Die Gefahr einer Stasi 2.0 ist real!“
#1
     
01. JULI 2020

[Bild: Krah2.0.jpg]

Die deutschen Inlandsgeheimdienste schießen scharf gegen die patriotische Opposition. Eine Organisation nach der nächsten wird unter Beobachtung gestellt. Das Ziel: Demokratische Patrioten sollen als „Extremisten“ kriminalisiert werden.

Wie nun bekannt wurde, sind auch der Europaabgeordnete Maximilian Krah und andere Vertreter der Sachsen-AfD in den Fokus des sächsischen „Verfassungsschutzes“ geraten. Wir sprechen mit dem Rechtsanwalt und Familienvater aus Dresden über diesen Skandal.

„Ziel des Angriffs ist die Opposition als solche“

EP: Sehr geehrter Herr Dr. Krah, wie die „Sächsische Zeitung“ (SZ) in einem Beitrag von heute berichtet, werden Sie als EU-Parlamentarier nun auch vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Wie bewerten Sie diese Einordnung seitens des Inlandsgeheimdienstes?

Krah: Ich erfuhr davon wie Sie aus der „Sächsischen Zeitung“, die ja auch berichtet hat, dass selbst das sächsische Innenministerium diese Beobachtung für klar rechtswidrig hält und deshalb den Verfassungsschutz aufforderte, es sein zu lassen und alles, was er hat, zu löschen. Ich stimme dem Ministerium vollständig zu. Mich zu beobachten ist ein Angriff auf das freie Abgeordnetenmandat und ein Übergriff des Geheimdienstes in die Politik, völlig inakzeptabel.

Laut SZ werden neben Ihrer Person auch der Vorsitzende der sächsischen AfD-Landtagsfraktion Jörg Urban sowie Bundessprecher Tino Chrupalla beobachtet – außerdem drei weitere sächsische Abgeordnete. Wie werden Sie – ganz persönlich – sowie Ihre sächsischen AfD-Kollegen mit dieser Einordnung umgehen? Und wie beeinflusst diese Einordnung Ihre Arbeit als demokratisch gewählter Parlamentarier?

Zunächst einmal ist es ja eine bemerkenswerte Auswahl, den Bundesvorsitzenden und Oppositionsführer im Bund, den Landesvorsitzenden und Oppositionsführer im Land und den einzigen AfD-Europaabgeordneten der neuen Länder zu beobachten. Die Auswahl zeigt schon, dass hier die Opposition als solche angegriffen werden soll. Das Innenministerium hat nun in einem bemerkenswerten Einsatz für rechtsstaatliche Mindeststandards gehandelt und den Landesverfassungsschutzpräsidenten Gordian Meyer-Plath gefeuert. Ich denke, wir sollten dann auch dem neuen Präsidenten die Chance geben, diese klar verfassungsfeindliche Praxis zu beenden. Sollte das nicht geschehen, werde ich klagen.

Politisch müssen wir diesen Skandal aufarbeiten. Offenbar setzt sich in den Schlapphutbehörden beim sogenannten „Kampf gegen rechts“ die Mentalität legal-illegal-scheißegal durch, befeuert durch die linke Öffentlichkeit. Hier müssen wir aktiv werden und zeigen, dass der Verfassungsschutz beginnt, ein Eigenleben zu entwickeln, und die Gefahr einer Stasi 2.0 real ist. Persönlich nehme ich es gelassen: Mein Vater hatte eine Stasi-Akte und lebte dennoch unbeeindruckt. So halte ich es auch.


Sie haben es bereits angedeutet: Ihnen und Ihren Parteifreunden steht die Möglichkeit der Klage offen. Die „Junge Freiheit“ (JF) war damit erfolgreich, die „Identitäre Bewegung“ (IB) klagt derzeit ebenfalls. Halten Sie eine Klage für erfolgsversprechend und sinnvoll? Wie bewerten Sie diese Frage als Jurist und Politiker?

In meinem Fall halte ich die Klage für sehr erfolgversprechend. Ich sehe aber mit großer Sorge, wie die Verwaltungsgerichte immer überwachungsfreundlicher werden. Der deutsche Verfassungsschutz ist ohnehin ein Sonderding, denn er beobachtet nicht die politische Gewalt, sondern nimmt eine inhaltliche Bewertung vor. Das ist eigentlich in einer liberalen Demokratie ein Unding. Und nun werden die Maßstäbe, nach denen geprüft wird, immer linker. Mittlerweile ist schon der Hinweis, dass das deutsche Volk im rechtlichen Sinne, also die Gemeinschaft der Staatsbürger, etwas mit dem deutschen Volk im ethnischen Sinne zu tun hat, verdächtig. Insofern wird die Luft für alle konservativen, besonders nationalkonservativen Akteure immer dünner, auch wenn mein Fall wirklich grotesk ist und ich deshalb optimistisch sein kann.

Jörg Meuthen und einige seiner Mitstreiter vertreten die Meinung, eine „Abgrenzungsstrategie“, u.a. auch gegen patriotische Bürgerinitiativen, werde die AfD „entlasten“ und die Beobachtung durch den Geheimdienst beenden. Hierfür wurde u.a. auch Andreas Kalbitz fallen gelassen. Ist die heute verkündete Beobachtung der sächsischen Volksvertreter nicht ein klarer Beweis dafür, dass diese Strategie nutzlos ist?

Ob der sächsische Fall ein Beweis ist, sehen wir erst, wenn der neue Präsident da ist. Wenn der die Akten löscht, ist es kein Beweis. Nichtsdestotrotz ist die AfD zum Zusammenhalt verdammt und braucht einen vorpolitischen Raum. Und dass genau dieser nun angegriffen wird, zeigt ja auch seine Bedeutung.

Mit der Beobachtung Ihrer Person, Ihrer Parteifreunde, des IfS, unseres Bürgernetzwerks, der Bürgerinitiative „Zukunft Heimat“, PEGIDA uvm. wird neuerdings fast die gesamte patriotische, zivile und bürgerliche Opposition beobachtet und somit kriminalisiert. Wie muss unsere gemeinsame Antwort lauten? Denn auch Sie werden sicher der Meinung sein, dass diesem Unrecht nur gemeinsam entgegengetreten werden kann?

Zunächst einmal muss die Antwort lauten, sich nicht verrückt machen zu lassen. Dann muss sie lauten, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, auch wenn das immer aussichtsloser wird. Aber es darf nicht so aussehen, als nähme man es hin. Schließlich ist es aber immer auch Selbstreflexion und -kritik. Haben wir ohne Not Angriffsfläche geboten? Haben wir manchen Heißdüsen bei uns zuviel Freiraum gegeben? Haben wir immer zwischen Mut und Eifer unterschieden? Wir haben schon auch Hausaufgaben zu machen, uns klarer zu positionieren.

Man darf auch nicht in eine Opfererzählung geraten. Ich bin kein Opfer und möchte keins werden. Letztlich sollten wir so unbeeindruckt davon weitermachen, wie es geht, und eine positive Botschaft vertreten. Man kann es ja mal so sehen: Frank-Walter Steinmeier wurde auch mal vom Verfassungsschutz beobachtet und ist nun Bundespräsident. Das wäre er vermutlich nicht, wenn er seinerzeit seine ganze Kraft auf den Verfassungsschutz konzentriert hätte.


Herr Dr. Krah, vielen Dank für das Gespräch!

Dr. Maximilian Krah (*1977 in Räckelwitz) ist Rechtsanwalt und seit 2016 Mitglied der AfD. Dem ehemaligen CDU-Mitglied gelang 2019 als einzigem AfD-Vertreter aus den neuen Bundesländern der Einzug ins Europäische Parlament. Er ist verwitwet und Vater von sechs Kindern.

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Quelle: https://www.einprozent.de/blog/meinungsf...-real/2667
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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