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Deine Wohnung wird weiterhin dir gehören, du darfst nur nicht mehr über sie bestimmen
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Ein Gastbeitrag von Michael Klonovsky, Fr. 9. Nov 2018

Die gestrige Bundestagsdebatte zum „Global Compact for Migration“ hätte nach dem Willen der Regierung am besten niemals stattfinden sollen, demgemäß schrill waren die Töne der kurz vor dem Ziel doch noch mit einer Debatte Düpierten, die auf die ruhigen und sachlichen Darlegungen der beiden AfD-Schwefelbuben Gauland und Hebner in pflichtgemäß aggressivem Konformismus reagierten. O-Ton Gauland: „Dieser Pakt ist der erste Schritt, Migration zu einem Menschenrecht zu machen, das Staatenrecht übersteigt.“ Replik des FDP-Mannes Joachim Stamp, Minister „für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration“ in NRW und dortselbst Laschet-Stellvertreter: Es sei ein AfD-Lüge, dass in diesem Pakt etwas von einem Menschenrecht auf Migration stünde. Ich äußerte zuweilen die Ansicht, man möge nicht immer gleich Perfidie vermuten, wo Dummheit ebenfalls als Ursache in Frage kommen könnte; das gilt natürlich auch umgekehrt.

Deine Wohnung wird weiterhin dir gehören, du darfst nur nicht mehr über sie bestimmen, darfst aber weiter die Miete zahlen

Der „Global Compact“ (hier in deutscher Übersetzung) ist ein absichtsvoll doppeldeutig gehaltenes Dokument, in dem einander ausschließende Aussagen munter aufeinander folgen, auf dass seine Lancierer genügend Passagen finden, die sie zur Entwarnung zitieren können. Ich gestatte mir, Dushan Wegners Argument aufzugreifen: Wenn Ihnen, geneigter Leser und allzeit liebevoll mitgemeinte Leserin dieses Diariums, für irgendeinen privaten Geschäftsabschluss ein Vertrag vorgelegt wird, in dem geschrieben steht, dass der Gegenstand A gilt und zugleich sein Gegenteil B, werden sie diesen Vertrag dann vertrauensvoll unterzeichnen? Wenn in einem Pakt, der Punkt für Punkt gegen die Souveränität der Nationalstaaten gerichtet ist, gleichwohl versichert wird, die Souveränität der Staaten bleibe von ihm unberührt, hieße das übersetzt in ein privatrechtliches Exempel ungefähr: Sie mieten eine Wohnung, dürfen nicht bestimmen, wer noch dort nächtigt, aber es bleibt natürlich ihre vertraglich gemietete Wohnung. In zehn Jahren auch noch? Wen schert die Zukunft? Nur „besorgte Bürger“…

Glaubensfest haben alle Nicht-AfD-Redner erklärt, die nationale Souveränität in Einwanderungsbelagen stünde ü-ber-haupt-nicht-zur-Dis-po-si-tion; außerdem sei der Vertrag sowieso unverbindlich. Direkt im Anschluss stellten die Grünen übrigens einen Antrag zur sofortigen Umsetzung des „Global Compact“. Ganz unverbindlich natürlich…

Wir werden jede Form der Diskriminierung beseitigen und jede Intoleranz gegenüber allen Migranten bekämpfen

Geradezu drollig wird das doppeldeutige Dokument – wird man in zehn Jahren rätseln, diese Passage nun als mekkanisch oder doch als medinensisch zu interpretieren? Fragen Sie eine NGO Ihres Vertrauens! – bei der Traktierung der Presse- und Meinungsfreiheit (Ziel 17):

„Wir verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen.

(Anmerkung JFB: Warum steht da nichts von „Intoleranz von Migranten gegenüber den Einheimischen“? Einbahnstraße? Einseitige Auslegung der Menschenrechte, eingesetzt als Waffe gegen die Indigenen?)

Alle (!) Formen (!) der Diskriminierung; man sieht, diese Internationalsozialisten gehen aufs Ganze. Öffentlichkeitsarbeitern, die bei der propagandistischen Ölzweigwedelei nicht mitmachen wollen, werden Sanktionen in Aussicht gestellt. Und die CDU schickt sich an, das zu unterschreiben…

Zugleich aber heißt es: „Wir verpflichten uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.“ Welche von beiden Versionen wird sich wohl durchsetzen im herrschenden Klima der Ambiguitätstoleranz? Diese Wohnung gehört tendenziell vielen, aber Ihnen zur Miete. Wollen Sie den Vertrag unterschreiben?

Rot-grüne Peinlichkeiten des Tages

Den wirklichen Glanzpunkt der Debatte setzte Claudia Moll, SPD, die in einer Kurzintervention offenbarte: „Ich schäme mich fremd, dass wir hier über diesen Lügenantrag sprechen müssen.“

Die Grüne Filiz Polat, die in ihrer Rede bereits die CDU „besonders in Sachsen“ gewarnt hatte, je mit der AfD zu spielen, schloss sofort an mit der Behauptung, im Petitionsausschuss lägen Petitionen gegen den Global Compact, die „zutiefst antisemitisch“ seien (eine Begründung blieb aus; das sind bewährte Automatismen bzw. Affekte, die demnächst neu justiert werden).

Der AfD-Abgeordnete Hebner machte die bebende Maid darauf aufmerksam, dass auch Israel den Pakt ablehne (hier). Der Sicherheitsberater der israelischen Regierung, Prof. Dan Schueftan, erklärte gegenüber der Kronen–Zeitung, der Global Compact sei ein „Pakt der Wölfe, wie sie mit den Schafen umgehen wollen“.

Hui! Da er nicht in der AfD ist, darf man Schueftan nicht Nazi oder so nennen. Das argumentative Kardinalproblem sämtlicher Altparteienvertreter besteht darin, dass nach ihrer Logik nicht nur die Polen, Ungarn, Kroaten und das andere vormodern-demokratieunfähig-undankbare osteuropäische G’schwärl, sondern auch die Amis, die Australier, die Japaner, die Ösis, die Juden, die Dänen, die Schweizer – bzw. der Grenzsicherungsprogrome befürwortende Anteil dieser Bevölkerungen und leider Gottes auch Regierungen – in der verhandelten Frage praktisch auf Seiten der AfD stehen.

SPD: „Siedlungsgebiet“ dürft ihr ab sofort auch nicht mehr sagen, sonst machen wir’s mit euch wie mit Maaßen

Aus dieser Klitze findet nur der Forsche wieder ins Freie. Wenn es ein Deutscher ist, kann der Weg nur ins Großeganze führen, darunter machen wir es bekanntlich nicht: „Es ist das erstemal, dass sich die Weltgesellschaft aufmacht, das Problem Migration zu lösen“, rief Lars Castelucci, SPD, und tat sogleich noch kund, dass es „keine Menschen erster und zweiter Klasse gibt und dass die Migranten nicht Menschen zweiter Klasse sind“, was zwar erstens niemand behauptet hatte und zweitens von der Frage, ob es sich um Staatsbürger handelt, sanft überlagert wird, denn nicht einmal das deutsche Tuka-taka-Land kann dem gesamten Globuspersonal die Erstklassigkeit garantieren.

Aber wenn nur deutsche Staatsbürger bzw. Staatsgebietler Menschen sind, denen sie zugesichert werden kann, dann hoch das Tor und herein! Castelucci ist übrigens „Professor für Nachhaltiges Management, insbesondere Integrations- und Diversity Management“, also voll auf dem Kiwif, und er nannte es stracks „verfassungsfeindlich“, dass Gauland das Wort „Siedlungsgebiet“ gebraucht hatte. Es können schließlich gar nicht genug Worte unter Verdacht gestellt werden!

Konkret hatte der AfD-Vorsitzende gesagt: „Linke Träumer und globalistische Eliten wollen unser Land klammheimlich aus einem Nationalstaat in ein Siedlungsgebiet verwandeln.“ Auch der Phönix-Kommentator, öffentlich-rechtlich, überparteilich, steuerfinanziert, sagte, jetzt wo „Umvolkung“ auf dem Index stehe, werde also „Siedlungsgebiet“ daraus, was vor dem Hintergrund der möglicherweise im Raume (ohne Volk) stehenden Verfassungschutzbeobachtung der AfD bemerkenswert sei.

Die Migrationshintergründler stellen in größeren Städten bald schon die Mehrheit und „das ist auch gut so“

Einschub: Im Berliner Tagesspiegel schrieb Barbara John (ich weiß nicht, ob es sich um die ehemalige Ausländerbeauftragte handelt oder eine gleichnamige Journalistin) Anfang August, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, „bis in größeren Städten Menschen mit Migrationshintergrund die Bevölkerungsmehrheit stellen. In Frankfurt am Main ist es bereits so weit: Schon 2017 waren 51,2 Prozent der Stadtbewohner nicht in Deutschland geboren oder hatten nichtdeutsche Eltern. Augsburg und Stuttgart sind die nächsten Kandidaten oder haben den Status gerade erreicht.“

Die grüne Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Stefanie von Berg hat in einer vielbeachteten Rede erklärt: „Unsere Gesellschaft wird sich ändern, unsere Stadt wird sich radikal verändern. Ich bin der Auffassung, dass wir in 20, 30 Jahren gar keine ethnischen Mehrheiten mehr haben in unserer Stadt. Und ich sage Ihnen ganz deutlich, gerade hier in Richtung rechts: Das ist gut so.“ Aber auch, wenn es toll ist, handelt es sich um keine Umvolkung, keinen Bevölkerungsaustausch, und ein Siedlungsgebiet soll ja erst noch entstehen.

Wer gegen den Migrationspakt argumentiert ist ein „Hetzer“

Es gab der großen Auftritte gestern viele, und keinesfalls darf Christoph Matschie, ebenfalls SPD, also demnächst parteilos, hier unerwähnt bleiben, der dem Auditorium und speziell der AfD dortselbst unter die Rotznasen rieb, dass die Hälfte der Unternehmensgründer im Silicon Valley nicht in den USA geboren seien; leider vergaß er den sachdienlichen Hinweis, wie viele aus Afrika und dem Orient stammen; sagt er bestimmt beim nächsten Mal.

Aber einmal in Faktenfinderlaune, rauschte dem Sozi das aktuelle Datum durch die Rübe: Morgen, sang Matschie und kam in Stimmung, morgen ist der 9. November, derselbe 9. November, an dem Menschen „erst ausgegrenzt und dann verfolgt wurden“, und er meinte weder das Direktorium nach Bonapartes Staatsstreich 1799 noch die Stasi oder die SED-Nomenklatura anno 1989. Nein, er meinte natürlich die Juden bzw. die Juden von heute (deren Zentralratsvorsitzender heißt übrigens Aiman Mazyek), unter denen sich zwar viele Antisemiten befinden, „aber irgendwas ist ja immer“ (Mike Krüger).

Also wer gegen den Migrationspakt argumentiert, quatsch: hetzt, will Pogrome gegen Migranten und nichts außerdem, und wenn die Israelis beim Global Compact nicht mitmachen, haben sie so wenig aus der Geschichte gelernt wie die Nazis, und ihnen geschieht ganz recht.

Linke: AfD-ler sind „Nützlichkeitsrassisten“

Was die AfD im Plenum vorgetragen habe, sei eine „niederträchtige Schweinerei“, ließ sich da auch Frank Steffel von der glorreichen Berliner CDU nicht lumpen, und eine Linken-Abgeordnete, deren Name mir entfallen ist, wetterte gegen den „Nützlichkeitsrassismus“, den Einwanderungsländer wie Kanada und natürlich auch die AfD praktizierten, wenn sie Einwanderer nach ihren nationalen Interessen und wirtschaftlichen Bedürfnissen auswählten bzw. auswählen wollten. Was man der Bundesregierung immerhin nicht vorwerfen kann, Anis Amri stehe als pars pro toto – wobei der Terminus natürlich suggeriert, man könne Rassen nach nützlich und weniger nützlich unterscheiden.

Länger, geneigter Leser, hielt ich dieses Plenum nicht durch, ein starker Durst bemächtigte sich meiner, und triumphierend spülte der holde Riesling im Parlamentsrestaurant allen Gram und Ekel fort.

Wie müsste eine wahre „Bekämpfung der Fluchtursachen“ aussehen?

Unsere Weltrettungsallparteienkoalitionäre sprechen übrigens unisono von der „Bekämpfung der Fluchtursachen“. Die Hauptursache nannte keiner der Redner (also ich meine hier den Druck, nicht den Sog; die Ursache des Letzteren saß zwar diesmal nicht, sitzt aber sonst auf der Regierungsbank): Es ist die Bevölkerungsexplosion in Afrika und im Orient.

Fluchtursachen bekämpfen hieße, Prämien für Geburtenkontrolle und Kleinfamilien auszuloben. Nicht Geld für Kinder, sondern für wenige bzw. keine Kinder. Ist aber, sofern sich die Aufforderung nicht an weiße Frauen richtet, schlimmster Rassismus.

Wie sieht es völkerrechtlich aus?

„Schon eine Durchsicht des durchweg höchst komplizierten, oft sprachlich uneindeutig formulierten völkerrechtlichen Instruments ergibt aber, daß der herkömmlicherweise wichtigste und zentralste Aspekt des internationalen Migrationsrechts eigentlich fehlt: nämlich das Recht eines jeden souveränen Staates auf Entscheidung über Ob und Wie eventueller Zuwanderung und auf je eigene Gestaltung des nationalen Zuwanderungs- und Asylregimes“, schreibt der Staats- und Völkerrechtler Ulrich Vosgerau in seinem Gutachten „Zur Verbindlichkeit im Völkerrecht am Beispiel des ‚Global Compact for Save, Orderly and Regular Migration'“ (GCM), welches dem Eckladenbesitzer (Anmerkung JFB: Klonovsky) vorliegt.

„Unter Umkehrung der traditionellen völkerrechtlichen Betrachtungsweise, nach der gleichberechtige und souveräne Staaten die wesentlichen Akteure und u.a. auch die Rechtssubjekte des Völkerrechts sind, werden die Rechte der Migranten auf weltweite Wanderung und diskriminierungsfreie Niederlassung in den Vordergrund gestellt; diese sollen die Staaten sicherstellen, was wiederum von Stellen der Vereinten Nationen laufend überwacht werden soll.“

Der Nukleus des heutigen Migrationspaktes sei die New Yorker Erklärung vom 19. September 2016, führt Vosgerau weiter aus. An dieser falle bereits auf, „daß hier mit wesentlichen, bislang prägenden Grundsätzen des Völkerrechts wie auch des nationalen Asyl-, Einwanderungs- und Ausländerrechts gebrochen wird; die UN will im Hinblick auf das Migrationsrecht offenbar ein neues Kapitel der Völkerrechtsgeschichte aufschlagen.“

Die Nationalstaaten sollen überflüssig gemacht werden

Herkömmlicherweise seien Staaten die Rechtssubjekte und Akteure des Völkerrechts; die Individualperson werde mit ihren Rechten und Interessen von ihrem Staat vertreten, sei aber im allgemeinen nicht selbst Völkerrechtssubjekt. „Diese Betrachtungsweise unterliegt allerdings seit geraumer Zeit auch der Kritik ‚moderner‘ Völkerrechtler, die im Völkerrecht perspektivisch eher eine ‚Weltverfassung‘ zum Zweck der Gleichstellung aller ‚Weltbürger‘ an Rechten erblicken wollen, in der die zahlreichen unterschiedlichen Nationalstaaten allmählich überflüssig werden.

Dieser Ansicht kann man legitimerweise sein, aber eben auch der gegenteiligen; hier verlaufen die Frontlinien unseres Epöchleins, hier werden im laufenden Säkulum die Darwin Awardsausgetragen, was Biologisten wie Gott und mich nicht wirklich frappiert.

„Demgegenüber dreht bereits die New York Declaration – und umso mehr dann der GCM – diese rechtlich-politische Ausgangslage um und geht von einer Art Grundrecht aller Menschen auf weltweite Migration mit allgemeiner Niederlassungsfreiheit aus (‚jederzeit und ohne Rücksicht auf ihren Migrationsstatus [d.h. ihren jeweiligen Rechtsstatus]‘ – ‚retten, aufnehmen, beherbergen‘). Konsequenterweise kommt dann das Konzept der ‚illegalen Einwanderung‘ im GCM gar nicht mehr vor.“

Das Wort „Überbevölkerung“ (overpopulation) – auch darauf weist das Vosgerau-Gutachten hin – kommt im Compact ebenfalls nicht vor.

Fazit: Es läuft auf eine weder nachhaltige noch demokratisch legitimierte Umsiedlung in die Sozialsysteme hinaus

„Die UN haben offenbar das Ziel der Förderung von Familienplanung und Geburtenkontrolle in den stark überbevölkerten Entwicklungsländern aufgegeben und versuchen nun, den ständig wachsenden Bevölkerungsdruck durch Umsiedlung, Migration und die Verschiebung der Überbevölkerung in den Billiglohnsektor bzw. die Sozialsysteme der Industrienationen zu bewältigen.

Dies ist aber weder nachhaltig noch demokratisch legitimiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Nationalstaat und kein offenes Siedlungsgebiet. Die Aufnahme von Einwanderern muß sich von Verfassungs wegen nach den nationalen Interessen richten, die von den Parlamenten zu formulieren sind und deren Definition auf freien Wahlen beruht.“

*

Dieser Text erschien zuerst auf dem sehr empfehlenswerten Blog von Michael Klonovsky. Er erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des geschätzten Autors und Blogbetreibers.

Quelle:
https://juergenfritz.com/2018/11/09/dein...hoert-dir/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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