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Das natürliche Elternrecht – ein scharfes Schwert gegen Indoktrination.
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[/b]WAS TUN GEGEN MULTIKULTI-IDEOLOGIE UND ISLAM-PROPAGANDA IM UNTERRICHT?

[Bild: BeitragsbildReligionspaedagogin4.png]
Mit Ihrem natürlichen Elternrecht können Sie verhindern, dass Ihre Kinder dem Einfluss der Diener des Islams ausgesetzt sind.

Von EUGEN PRINZ und ELTERNRECHTLERIN | In einem schleichenden Prozeß, in Gang gesetzt von der 68er-Bewegung und vollendet von Angela Merkel, ist Deutschland im Laufe der Jahrzehnte immer weiter nach links gerückt. Jetzt herrschen in diesem Land Zustände und Wertvorstellungen, für die Zyniker zurecht das Wort von der „Freiluftpsychatrie“ geprägt haben. Auch vor den Schulen hat diese Entwicklung nicht Halt gemacht und dazu geführt, dass mittlerweile den Kindern Ideologie statt Wissen vermittelt wird. Beispiele hierfür sind die Islamkunde, Gender Mainstreaming und die Mär vom menschengemachten Klimawandel.

Islamkunde: Im christlichen Religionsunterricht werden das islamische Glaubensbekenntnis und die „99 schönen Namen Allahs“ gelehrt; die Schüler können sich auf einem moslemischen Gebetsteppich schon mal probeunterwerfen und sämtliche Aspekte des Islams, die mit unserer Wertevorstellung nicht vereinbar sind, werden schamhaft verschwiegen. Der christliche Gott und Allah sind angeblich Ein- und Derselbe. Dass der Christengott einen Sohn hat und Allah aus dem Morgenland nicht, who cares?

Gender: Gegen jede naturwissenschaftliche Erkenntnis wird behauptet, dass es 60 verschiedene Geschlechter gibt, nachzulesen hier. Im falschen Körper geboren? Kein Problem, man kann sich ja ganz leicht umoperieren lassen. Diese Lehrinhalte sind besonders in der Pubertät zu empfehlen, da fallen sie auf fruchtbaren Boden…

„Menschengemachter“ Klimawandel: Dass Grönland einmal grün war und der Großglockner eisfrei, so dass dort sogar Bergbau betrieben wurde, interessiert die Ideologen nicht. Der Klimawandel ist Menschenwerk und so wird es auch den Schülern eingebläut. Basta. Gerne dürfen sie dann jeden Freitag für das Klima straflos ideologisches Schulschwänzen exerzieren. Andererseits fängt die Polizei am letzten Schultag jene Familien, die Reisekosten sparen wollten und daher den Start in den Urlaub einen Tag vorverlegt hatten, vor dem Ferienflieger ab und bringt sie zur Anzeige. Dass am letzten Schultag ohnehin nichts mehr stattfindet, was die Bezeichnung Unterricht verdient, spielt dabei keine Rolle.

Und dann ist da auch noch die Sexualerziehung, man könnte auch sagen: Frühsexualisierung, in deren Rahmen teilweise durch die Hintertüre (anonyme Fragenbox der Schüler) Themen behandelt werden, die in den jungen Köpfen absolut nichts zu suchen haben.

Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob Eltern gegen diese Indoktrination ihrer Kinder vorgehen können. Die Antwort lautet ganz klar: Ja!

In Zusammenarbeit mit dem Autor hat eine langjährige Elternrechtsaktivistin, die einer bundesweiten Initiative angehört, für die Leser von PI-NEWS eine „Gebrauchsanweisung für Elternrechte“ entworfen, die in solchen Situationen erfolgreich Hilfestellung leistet.

Was wird meinem Kind in der Schule vorgesetzt?

Es ist für verantwortungsbewußte Eltern wichtig zu erfahren, was man ihren Kindern im Unterricht vorsetzt. Deshalb:

1. Lassen Sie Ihre Kinder vom Alltag in Kita und Schule erzählen. Hören Sie ihnen aufmerksam zu.
2.Werfen Sie einen Blick in die Bilderbücher, Schulhefte und Schulbücher Ihrer Kinder.
3.Sobald Sie das Stichwort „Schullektüre“ hören, sollten Sie sich diese besorgen und den Inhalt überprüfen. Dort lauern oftmals böse Überraschungen.

Ihr Kind verhält sich normal und hat keine Ängste vor der Kita, der nächsten Religions- Deutsch- oder Biologiestunde? Sie sehen, hören und lesen nichts, das Sie aufregt, Ihren Puls hochtreibt? Dann ist alles in Ordnung.

Es kann aber auch anders sein:

Ihr Kind erzählt und zeigt Ihnen Haarsträubendes, es möchte am liebsten zu Hause bleiben, wenn dieses oder jenes Thema droht, wenn dieser oder jener Film gezeigt werden soll, wenn vulgäre Texte abwechselnd laut vorgelesen werden oder Riten praktiziert werden müssen, die einer fremden Religion entstammen.

Wegschauen ist keine Option

Wegschauen kommt nicht infrage, Sie sind die Mutter/Sie sind der Vater! Sie haben das natürliche Elternrecht. Dieses ist im Grundgesetz Artikel 6 Absatz 2 festgeschrieben:

Art 6 GG
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Sie haben also das Recht und damit auch die Pflicht im Interesse Ihres Kindes zu handeln.

Der fundamentale Irrtum der meisten Eltern

Die meisten Eltern, denen etwas Negatives am Schulbetrieb auffällt, denken: Was können wir schon tun? Wenn wir etwas unternehmen, wird es die Schule dem Kind heimzahlen. Es bekommt schlechte Noten, wird gemobbt und darf nicht auf´s Gymnasium. Die sitzen am längeren Hebel, deshalb lieber still halten und nicht aufmucken.

Und genau das ist nach der langjährigen Erfahrung der Elternrechtsaktivistin der grundlegende Irrtum, mit dem solche Eltern ihren Kindern sogar schaden. Es ist nämlich genau umgekehrt, wie sie ausdrücklich betonte:

Jene Kinder, deren Eltern sich wegducken, sind schutzlos! Die Ideologen erkennen das genau. Je feiger die Eltern, umso schutzloser die Kindern und umso aktiver die Ideologen! Schlechtere Noten für die Kinder, weil deren Eltern sich für sie einsetzen? Falsch! Eltern, die für Ihre Kinder kämpfen, sind gefürchtet! Mit Kindern braver, folgsamer, anbiedernder Eltern wird umgesprungen wie´s gerade passt!

Betroffene Eltern sollten den vorangegangenen Absatz ein zweites Mal lesen, denn er enthält die wohl wichtigste Information dieses Berichts.

Wie geht man am besten vor?

1. Planen Sie in Ruhe Ihr Vorgehen.
2. Vereinbaren Sie ein baldiges, dringliches Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft.
3. Bleiben Sie beim Gespräch unter vier Augen immer ruhig und gelassen. Sie sind keine hysterischen Eltern, Sie nehmen nur Ihr Recht im Interesse Ihres Kindes wahr.
4. Weisen Sie auf die Probleme hin, die Ihr Kind mit den kritischen Inhalten hat. Denn: SIE kennen Ihr Kind. Die Lehrkraft kann Ihr Kind NIE so kennen wie SIE!
Zum Beispiel: Mein Kind hat Angstzustände; Alpträume aufgrund der Ankündigung von…; mein Kind ist sehr sensibel; mein Kind würde verstört werden von vulgärer Sprache; vom Betrachten sexueller Handlungen; mein Kind ist Christ/Atheist; es widerstrebt ihm andere (oder überhaupt) Gebete und Riten nachsprechen oder ausführen zu müssen; mein Kind fühlt sich bedrängt, unter Druck gesetzt; ich befürchte eine Traumatisierung meines Kindes; ich/wir sind aufgrund unseres natürlichen Elternrechts verpflichtet im Interesse unseres Kindes Sie um sofortige …. zu bitten.

Es kann nun folgendes passieren:

Die Lehrkraft nimmt Sie und Ihre Fürsorge für Ihr Kind ernst, zeigt Verständnis, bietet eine gute Lösung an (z.B. Wegfall von – Ihr Kind irritierenden – Inhalten und Aktionen, den Wechsel der Schullektüre, et cetera).

Sie haben viel für Ihr Kind erreicht!

Betonen Sie, dass Sie froh sind, dass Ihr Kind eine so verständnisvolle Lehrkraft hat, wie viel Ihnen an der guten Erzieher-Lehrer-Eltern Partnerschaft liegt, und dass Sie auch weiterhin Ihre Elternverantwortung sehr gern wahrnehmen werden.

Es kann auch anders sein:

Die Erzieherin/Lehrkraft wird pampig. Sie versucht Sie zu verunsichern. Alles sei bestens und Sie hätten kein Recht, sich einzumischen. Alle anderen Eltern seien zufrieden, Ihr Kind würde, wenn es nicht mitmacht, ein Außenseiter und so weiter. Vorsicht: Die Gruppenzwangkarte wird gern ausgespielt! Bedenken Sie: Ihr Kind ist stolz auf Sie, wenn Sie es unterstützen, nicht wenn Sie klein beigeben!

Die Attacken der Lehrkraft auf Ihr natürliches Elternrecht kontern Sie mit Aussagen wie:

Ich kann NUR für MEIN Kind sprechen.
MEIN Kind ist betroffen und ich bin verpflichtet zum Wohl MEINES Kindes tätig zu werden (Hinweis auf GG Artikel 6 Abs 2).
Für andere kann und will ich nicht sprechen.
Das Aufdrängen dieses oder jenes Unterrichtsinhaltes sehe ich als pädagogisch sehr problematisch an.
Ihr Vorgehen grenzt – meiner Einschätzung nach – an strukturellen Machtmißbrauch.
Dann verabschieden Sie sich freundlich und danken für das Gespräch. Als nächstes verfassen Sie ein kurzes, sachliches Schreiben an den Vorgesetzten der Lehrkraft und schildern kurz und bündig das Problem. Sie fügen hinzu, dass die Lehrkraft leider keine angemessene Lösung angeboten hat. Deshalb bitten Sie freundlich um die Vermittlung des Direktorats in dieser Angelegenheit. Betonen Sie dabei ausdrücklich Ihr Eintreten für das Kindeswohl. Vergessen Sie nicht, Ihr vom Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz garantiertes, natürliches Elternrecht zu erwähnen!

Für den Fall, dass es zu keiner internen Lösung kommt, kündigen Sie an, das Schulamt (bzw. die zuständige Aufsichtsbehörde) – schriftlich – um Rat zu bitten.

Wichtig: Schriftstücke wandern im Direktorat und im Schulamt in die Akten. Das will keine Lehrkraft!

Normalerweise tut sich keine Schule den Aufwand an, gegenüber dem zuständigen Amt detailliert Rechenschaft ablegen zu müssen. Ein vernünftiges Direktorat wird einlenken.

Sollte aber auch die Schulleitung Ihr natürliches Elternrecht und das von Ihnen vertretene Kindeswohl nicht respektieren, senden Sie den bisherigen Schriftwechsel mit der Bitte um Klärung an das Schulamt. Erfahrungsgemäß stellt sich dieses als Aufsichtsbehörde in 99% der Fälle bei einer sachlich begründeten Bitte auf die Seite der Eltern.

Das natürliche Elternrecht ist ein von den Vätern des Grundgesetzes geschmiedetes Schwert zum Schutz unserer Kinder vor Ideologien. Es war nie als Deko gedacht. Uns Eltern muss bewusst werden, dass wir es in den Händen halten. Wir brauchen es nur zu benutzen.

Abschließend noch ein Hinweis: Auch der Art. 140 GG kann unsere Kinder vor der Islam Indoktrination in den Schulen schützen. Auf diesen Passus im Grundgesetz wird im nächsten Beitrag dieser Serie näher eingegangen.

Hinweis auf die PI-NEWS-Leseraktion:

Eltern, Schüler UND Lehrer sind aufgerufen, Fotos und Videos von Passagen aus den Schulheften oder Leistungstests zu übersenden, aus denen hervorgeht, dass die mit unserer Werteordnung nicht vereinbaren Inhalte des Islams im Unterricht unterschlagen werden.

Auch das Verlangen der Niederschrift des islamischen Glaubensbekenntnisses oder gar Missionierungsversuche sind von Interesse. Informationen über eine diskussionswürdige Aufbereitung des Lehrinhalts durch die Lehrkraft sind ebenfalls relevant. Auch für Informationen über Konflikte der Eltern mit der Schule zu diesem Thema sind wir offen.

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt. Das Einverständnis zur Veröffentlichung des Materials ist allerdings Voraussetzung. Genannt wird später nur das betreffende Bundesland; die Schule nur auf Wunsch des Einsenders.

Einsendungen bitte an info@pi-news.net

Quelle: http://www.pi-news.net/2019/03/das-natue...trination/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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