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DER VOLKSBEGRIFF IM WANDEL DER ZEIT
#1
     
[Bild: Tausendjaehrige_Eiche_Lessing_1837.jpg]

Während im Mittelalter mit dem Begriff des Volkes noch hauptsächlich untere Schichten, der Bauernstand oder simples Gefolge gemeint war, entwickelte sich im Laufe der frühen Neuzeit eine neue Bedeutungsdimension von „Volk“ in deutschen Landen heraus. Im 17. und 18. Jahrhundert verfestigte sich der Begriff als Bezeichnung dessen, was über den Tellerrand der eigenen Familie, Sippschaft und Region hinausgehend als Gemeinschaft empfunden wurde. Die gleiche Tradition, Religion und ähnliche Dialekte waren in prämoderner Zeit bereits Signifikanten gemeinsamer Identität. Eine aktionistische Komponente entwickelte sich nach den Ereignissen der Französischen Revolution, wonach der Impuls, im Bewusstsein als Volk, handeln zu wollen, geboren war. Das Volk wurde nicht länger nur als etwas natürlich Gewachsenes empfunden, sondern als ein bewusstes Gebilde mit eigener Handlungsfähigkeit angesehen. Mit den Worten von Thor von Waldstein: Das Volk ist und die Nation wird.

Im Zuge der Aufklärung wurde dem Volk somit eine metaphysische Qualität zugesprochen. Friedrich Schiller bereits beschwor die Deutschen als erhabene, geistige Kulturnation und erwartete die politische Nationenwerdung auf der Weltbühne. Nach den Entwicklungen um die Französische Revolution wurde der Volksbegriff allmählich zur Äquivalenz zu dem der Nation, wie ihn die Briten oder Franzosen gebrauchten. Doch es war Johann Gottfried Herder, welcher das Volk als soziologischen Begriff definierte und gemeinsame Sprache, Charaktereigenschaften und Wesenselemente als einen besonderen Volksgeist kategorisierte. Für ihn stellen dabei alle Völker jeweils einen Zweig am großen Stamm der Menschheit dar und jedes Volk verkörpere spezifische Eigenarten dieser gewaltigen Mannigfaltigkeit. Mit diesen philosophischen Grundlagen, setzten im Zuge der Napoleonischen Befreiungskriege und der Romantik, Denker wie Johann Gottlieb Fichte, Novalis, Adam Müller oder Joseph Görres weitere Akzente für den Volksbegriff. Die Bedeutung der gemeinsamen Abstammung findet nun wieder einen größeren Nennwert. Die Eigenart eines Volkes und der Bestand seiner Besonderheiten sind demnach über die Generationenfolge und den Erhalt dessen, was die Vorfahren erbaut haben, gesichert. Görres beispielsweise betonte 1819 die Wichtigkeit der Ahnenbindung, wobei es darauf ankomme, „daß der Väter Geist noch ruhe auf den Enkeln, und nicht etwa ein neues Volk, Bastarde der benachbarten Völkerschaften, eingewandert und […] einen anderen Tempel aufgebaut“.

Bei dem Philosophen Georg Friedrich Wilhelm Hegel verfließt die Grenze zwischen Volk und Nation vollständig, er setzt den Staat als ultimative Manifestation des politischen Willens eines Volkes, absolut. Der moderne Staat, der sich in nahezu alle Angelegenheiten des Volkes und des Einzelnen einzumischen droht, findet seine Wurzeln in den Ideen Hegels. Der Staat ist hier nicht nur Mittel zur Verwirklichung des Volksgeistes einer Nation, er entspricht ihrer Wirklichkeit. Mit dem vollständigen Durchdringen des Staates, wird in Wechselwirkung auch das Volk vom Prinzip der Staatlichkeit durchdrungen und von diesem abhängig, urteilte der NS-Staatsrechtler Ernst Rudolf Huber. In dieser Staatsvergötterung wird die Volkssouveränität negiert, der Staat als „Wirklichkeit der sittlichen Idee“ ist nun das eigentliche Subjekt. Es ist somit keine Überraschung, dass Hegels Staatsphilosophie für die marxistische sowie faschistische Staatstheorie unabdinglich war.

Der preußische Historiker Leopold von Ranke, setzte der Überbetonung des Staates bei Hegel in den 1830ern ein Staats- und Volksverständnis entgegen, das die Ideen von Herder bis Görres bündelt und der hegelianischen Tradition entgegentrat. Er verwies darauf, dass Volk und Nation vor jedem Staat als normativer Bestand existieren, und trotz der Tendenz zur Staatlichkeit, keiner etatistischen Begründung bedürfen. Der Staat sei in vielerlei Hinsicht beschränkter als die Nation in vollem Ausmaß es von Natur aus wäre. Aber auch hyperliberalen und ultra-humanistischen Sentimenten, die das atomisierte Individuum dem Kollektiv des Volkes gegenüberstellen, erteilte er in einem Satz eine Abfuhr: „Die Idee der Menschheit, Gott gab ihr Ausdruck in den verschiedenen Völkern.“

Wie das Scheitern der Märzrevolution 1848 aufzeigte, fehlte es dem Volk zwar an realer Macht, seine Existenz als politisches Subjekt konnte jedoch nicht mehr geleugnet werden. In der Verfassung der Paulskirche wurden erstmals Grundrechte für das deutsche Volk formuliert und auch der Kaiser, als Staatsoberhaupt angestrebt, hätte auf die Verfassung des Deutschen Reiches seinen Eid, dass er „die Rechte des deutschen Volkes“ schirmen möge, ablegen müssen. Im Raum des Politischen war das Volk nun mehr etabliert, aber auch die politische Linke kannte im frühen 20. Jahrhundert noch das Volk. Ferdinand Lassalle, einer der Gründerväter der deutschen Sozialdemokratie, vertrat im Gegensatz zur international-marxistischen Geschichtslehre, den Standpunkt, dass nur in der Demokratie eines Nationalstaates, der Arbeiter effektiv seine Rechte einfordern und erhalten könne. Für Lassalle durfte damit die Nation nicht zum Monopol des Bürgertums werden, alle Klassen des Volkes müssen an der politischen Teilhabe partizipieren können. Der Erbe seines Schaffens, Hermann Heller, versuchte darauffolgend die internationalistische Komponente des Sozialismus zu entschärfen und eine Vereinbarung mit der Nation zu finden. Die bürgerliche Weimarer Gesellschaft ersuchte er als eine „nationale sozialistische Kulturgemeinschaft“ zu formen. Für Heller stellte das Volk keine ethnisch homogene Gruppe dar, aber eine durch Generationen und gemeinsamer kultureller Elemente konstituierte Identität, deren Einheit die Voraussetzung für eine funktionale Gesellschaft und einen funktionierenden Sozialismus sei. Sein Credo, eines der postmodernen Sozialdemokratie völlig fremdes, war: „Uns (deutschen Sozialisten) ist die Nation kein Durchgangspunkt zu einem kulturlosen Menschenbrei, sondern die schicksalsgebundene Lebensform, in der wir an den übernationalen Zwecken der Menschheit allein mitarbeiten können und wollen.“

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten begann eine rassenbiologistische Umdeutung des Volksbegriffs. Deutsche jüdischen Glaubens, die eine generationenlange Zugehörigkeit zum deutschen Volk vorweisen konnten, galten plötzlich als „fremdrassig“. Der NS verabschiedete sich damit vom ethnischen Volksbegriff und ersetzte diesen durch einen unscharf definierten, esoterisch sowie biologistisch verwendbaren Terminus. Dazu schlich sich eine Definition des Volkes als schiere Masse ein, bei der diese verabsolutiert („Du bist nichts, dein Volk ist alles“) wurde. In einer privaten Rede vor Parteigrößen der NSDAP im Jahre 1938 bezeichnete Adolf Hitler die Deutschen als „Hühnervolk“, die ohne richtige Führung aufgescheucht und ziellos umherirren würden. Mit diesem zoologischen Begriff wurde deutlich, dass für den NS nicht das Volk der Staatssouverän war, sondern vielmehr als verformbare Masse der Staatslenker diente – ob als Kanonenfutter im Volkssturm, als Konsument der Volkswagen, oder Indoktrinationsgegenstand des Völkischen Beobachters.

In der Bundesrepublik der Nachkriegszeit berief man sich erneut auf die klassischen Ideen einer Volksdefinition. Gemeinsame Herkunft, Sprache, Tradition und Kultur, sowie ein politischer Wille machen aus einer Bevölkerung demnach ein Volk. Eine relative ethnokulturelle Homogenität – nicht absolut aber als grundlegende Voraussetzung – wurde die längste Zeit als Garant für eine langfristige politische Willensbildung sowie Identifikation des Einzelnen mit der Mehrheit und dem Staat vorausgesetzt und daher bis in die 1980er so gut es möglich war erhalten. Die Väter des Grundgesetzes setzten die Existenz eines deutschen Volkes voraus, und auch die Demonstranten in der DDR riefen 1989 noch „Wir sind das Volk“. Dies hat sich spätestens zum Beginn der Flüchtlingskrise 2015 grundlegend verändert. Die Parteien des Bundestags, mit der Ausnahme der AfD, scheinen das Grundgesetz universell und für alle Menschen, ob deutscher Staatsbürger oder nicht, anwenden zu wollen und grundsätzlich von der Verwirklichung eines Weltstaates, dem die Strukturen der EU als Teilverwirklichung erscheinen, auszugehen. So ist es nicht verwunderlich, dass die Partei die LINKE im Dezember 2018 einen Gesetzesentwurf vorlag, welcher den Ersatz des Volksbegriffs im Grundgesetz mit „alle Menschen“ vorsah. Die Vorstellung von der Existenz von Völkern ist dem linksliberalen Zeitgeist bereits ein reaktionärer Gedanke, der einer vereinheitlichten Menschheit widerspräche und damit nur Spaltung, Gewalt oder schlimmeres im Schilde führen könne. So ist der Vorwurf, wer vom Volk spreche, doch implizit Menschen, die nicht einer ganz bestimmten Abstammungsdefinition entsprächen, jedwede Menschlichkeit absprechen würde, längst kein linksradikaler, sondern ein als progressiv-human gepflegter rhetorischer Ritus geworden. Für eine globalistisch orientierte Kaste, ist das Volk daher auch nicht länger der eigentliche Souverän des Staates, sondern Technokraten und Politiker, die von „Schon länger hier Lebenden“ (Angela Merkel) gewählt werden. Dass die Existenz von ethnokulturellen Differenzen evident ist, wird im „Multikulturalismus“ und dem Umgang mit Konflikten im Ausland immer wieder deutlich. Doch für Deutschland und Europa gilt der Volksbegriff nun mehr als ein böswillig ausgrenzender und nicht länger beschreibend und konstituierender Terminus.

Quellen:

„Begriffe vom Volk“ – Thor von Waldstein

„Volk – Volkssouveränität – Verfassung“ – Maximilian Krah in Sezession 88, Volk

Quelle: https://originem.info/der-volksbegriff-i...-der-zeit/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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